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Sitzung des Niedersächsischen Landtags am 25.04.2007, TOP 8
Es gilt das gesprochene Wort!
Der Gesetzentwurf der Fraktionen von CDU und FDP wird von der Landesregierung ausdrücklich begrüßt.
Seit einigen Jahren haben Begriffe wie Konfliktmanagement, alternative Streitbeilegung, Schlichtung und Mediation Hochkonjunktur. Bei Google erscheinen allein zu dem Stichwort "Mediation" über 36 Millionen Einträge.
Dabei ist die Mediation keineswegs eine Erfindung der Neuzeit. Sie hat im Gegenteil eine lange Tradition: Das erste Beispiel in Deutschland ist der Westfälische Frieden von Münster im Jahre 1648. Nach dreißig Jahren Krieg konnte nur ein Mediator, der venezianische Diplomat Contarini, Frieden zwischen den Völkern stiften.
Neu in den westlichen Demokratien ist allerdings die Professionalisierung der Mediation:
- Arbeits- und Wirtschaftsmediatoren werden bei Konflikten in Betrieben und Organisationen herangezogen.
- Eine erfolgreiche Scheidungs-, Wirtschafts- oder Erbschaftsmediation erspart den Kontrahenten oft den Gang vors Gericht.
- Auch in Schulen und Hochschulen findet Mediation Anhänger: Lehrer und Erzieher lassen sich zu Mediatoren ausbilden. Schüler werden als "Konfliktlotsen" entdeckt und sind die erste Anlaufstelle für Konflikte unter Schülern oder zwischen Schülern und Lehrern.
Sie sehen: Die Mediation hat Einzug gehalten in unser Leben, in unsere Gesellschaft. Sie ist als moderne Konfliktlösungsmethode nicht mehr wegzudiskutieren.
Und: Das ist gut so!
Denn: Im Gegensatz zu einem Gerichtsverfahren gibt es bei einer Mediation keinen Verlierer. Mediation basiert auf dem freiwilligen Entschluss von Konfliktparteien, miteinander zu kooperieren. Sie wollen mit professioneller Unterstützung durch einen Mediator Lösungen für ihre Probleme finden. Unter Anleitung eines Mediators kommunizieren sie wieder miteinander und gehen selbständig und eigenverantwortlich mit ihrem Konflikt um. Der Mediator arbeitet neutral und ohne Entscheidungsbefugnis. Sein Ziel ist es, den Parteien zu helfen, eine Vereinbarung auszuhandeln, die ihnen mehr nützt, als der beste Kompromiss. Gesichtsverluste werden vermieden und Geschäftsbeziehungen können leichter aufrechterhalten werden.
Allerdings, auch wenn von Mediation immer öfter die Rede ist, als Alternative zu einem gerichtlichen Verfahren wird sie in den wenigsten Fällen wahrgenommen.
Das Niedersächsische Mediationsgesetz bietet deshalb eine einmalige Chance: Wir schlagen quasi zwei Fliegen mit einer Klappe:
Die erste Fliege: Wir schaffen gesetzliche Mindeststandards für die außergerichtliche Mediation in Niedersachsen. Wir unterstützen damit seriöse, gut ausgebildete Mediatoren und schützen die Bürgerinnen und Bürger vor Scharlatanen, die sich bereits jetzt umtreiben.
Die zweite Fliege: Das Gesetz leistet einen Beitrag zur Förderung der außergerichtlichen Streitschlichtung insgesamt. Denn: Mediation ist eine Konfliktlösungsmethode mit vielen Vorteilen: Am Ende der Mediation steht eine gemeinsame Entscheidung der Konfliktpartner: Eine wertschöpfende Lösung mit Blick in die Zukunft.
Der Entwurf eines Niedersächsischen Mediationsgesetzes normiert Rahmenbedingungen und Qualitätsstandards der Mediation. Bislang sind Bürgerinnen und Bürger über die Grundlagen, Anwendungsfelder und Abläufe der Mediation nur unzureichend informiert. Sie stehen deshalb dieser Art der Konfliktlösung überwiegend abwartend und skeptisch gegenüber. Dies wird sich jedoch dann ändern, wenn Bürgerinnen und Bürger Mediation als seriöses, qualitativ hochwertiges Konfliktlösungsmodell erleben und nicht als eine Form minderer Billigjustiz.
Ich bin der festen Überzeugung: Mediation ist für alle ein Gewinn: Für Bürgerinnen und Bürger, für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte genau wie für die übrigen professionellen Konfliktmanager und auch für die Justiz. Die Landesregierung unterstützt den Gesetzentwurf der Regierungsfraktionen deshalb ausdrücklich.
Vielen Dank!
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