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Diskussionsabend in der Nds. Landesvertretung Berlin am 16.01.2017

Verständliche Sprache in der Justiz - Widerspruch oder Notwendigkeit?


Niewisch-Lennartz: „Eine verständliche Sprache ist kein nettes „Extra“. Eine verständliche Sprache ist DIE Voraussetzung für den Zugang zum Recht!“

Die Niedersächsische Justizministerin Antje Niewisch-Lennartz hat am heutigen Montagabend gemeinsam mit dem Bevollmächtigten des Landes Niedersachsen beim Bund, Staatssekretär Michael Rüter, zu einer Diskussionsrunde zum Thema „Verständliche Sprache in der Justiz“ in die Landesvertretung in Berlin eingeladen. Bereits von Anfang an bestand bei den Gastgebern und den geladenen Diskussionsgästen durchweg Einigkeit darüber, dass sprachliche Hürden für den Zugang der Öffentlichkeit zur Justiz abgebaut werden müssen!

Niewisch-Lennartz: „Eigentlich müssten Sprache und Recht wie Geschwister sein. Dafür müssten aber komplizierte Schachtelsätze klar strukturierten kurzen Sätzen weichen. Juristen untereinander brauchen ihre Fachsprache. Aber die Kommunikation mit den Bürgerinnen und Bürgern kann nicht im „Juristendeutsch“ gelingen. Da brauchen wir eine verständliche, alltagstaugliche Sprache.“

Hintergrund dieses vor knapp drei Jahren in das Leben gerufene Projekt ist die Bestrebung des Niedersächsischen Justizministeriums, die im Schriftverkehr mit Bürgern und Bürgerinnen verwendete juristische Fachsprache, die häufig abstrakt und komplex ist, weitgehend zu vermeiden und auf Verständlichkeit zu setzen. Im Zuge des Projekts „Verständliche Sprache“ ist die Niedersächsische Justiz dabei, für all ihre 15.000 Arbeitsplätze eine IT-gestützte Lösung zu schaffen, um im täglichen Betrieb der Justizbehörden die Verständlichkeit anzufertigender Texte zu verbessern. Das hierzu beschaffte Software Programm kann auf wissenschaftlicher Basis Texte auf Verständlichkeit, Terminologie und Sprachstil analysieren. Insbesondere deckt es Schwachstellen auf und liefert dabei Hinweise zur Optimierung und Verbesserung der Texte. In enger Zusammenarbeit mit der Universität Hohenheim wird das Programm laufend verbessert. Dies garantiert eine ständige Weiterentwicklung, die in das Produkt einfließt.

Niewisch-Lennartz: „Ich bin gespannt, ob die Anwendung angenommen wird und wir sagen können: Eine verständige Sprache in der Justiz - eine Notwendigkeit und kein Widerspruch!“

Einer der wesentlichen Schwerpunkte des Projekts ist auch das Ziel, die vom Inklusionsgedanken getragene Verwendung „Leichter Sprache“ in allen Niedersächsischen Justizbehörden zur Routine zu machen. Hierbei geht es um eine Sprachform, die eigenen Regeln folgt und auf die Belange von Menschen mit kognitiven Einschränkungen zugeschnitten ist. Sie ist von und für Menschen mit Behinderungen entwickelt worden. Gemeinsam mit Sprachwissenschaftlern und Studierenden der Universität Hildesheim hat die Niedersächsische Justiz eine Auswahl an Texten in „Leichte Sprache“ übersetzt. Dazu zählen häufig verwendete Texte, wie etwa Informationsbroschüren zu den Themen Erbrecht und Vorsorgevollmacht, Ladungsschreiben und Hinweisformulare, die den Zeugen vom Amtsgericht in einem Strafverfahren übersandt werden, oder auch Ausfüllhilfen für Antragsformulare in den Bereichen Betreuung, Beratungshilfe sowie Prozesskostenhilfe. Zudem gibt es auf den Internetseiten des Niedersächsischen Justizministeriums die Rubrik „Leichte Sprache“, indem jeweils themenbezogen Artikel verständlich aufbereitet sind.

JNiedersächsische ustizministerin spricht bei dem Diskussionsabend   Bildrechte: Yorck Maecke

Artikel-Informationen

erstellt am:
16.01.2017
zuletzt aktualisiert am:
17.01.2017

Ansprechpartner/in:
Herr Dr. Ehsan Kangarani

Nds. Justizministerium
Referent für Öffentlichkeits- und Pressearbeit
Am Waterlooplatz 1
30169 Hannover
Tel: 0511 / 120-5077
Fax: 0511 / 120-5181

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