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Weihnachtszeit im Justizvollzug

Weihnachtsamnestie für 71 Häfltlinge / Gefängnisse bemühen sich um weihnachtliche Stimmung


I. Weihnachtsamnestie

Gerade die Weihnachtszeit ist für viele Inhaftierte und ihre Angehörigen besonders belastend. 71 Gefangenen in Niedersachsen bleibt diese Erfahrung in diesem Jahr erspart. Sie profitieren davon, dass Justizministerin Barbara Havliza die Staatsanwaltschaften landesweit zur Gewährung einer Weihnachtsamnestie im Gnadenwege ermächtigt hat.

Den 71 Inhaftierten aus zwölf Gefängnissen werden insgesamt 1.146 Hafttage erlassen. Die meisten Gefangenen profitierten in der JVA Lingen (17) von der Weihnachtsamnestie, gefolgt von der JVA für Frauen in Vechta (10) und der JVA Hannover (8). Die Betroffenen wären regulär in der Zeit zwischen Anfang Dezember und Anfang Januar entlassen worden. Im Schnitt werden den Begünstigten auf Grund der Gnadenentscheidung der Staatsanwaltschaften rund 16 Tage Haft erlassen.

Eine vorzeitige Haftentlassung im Wege der Weihnachtsamnestie kommt jedoch nur unter engen Voraussetzungen in Betracht. So darf die restliche Haftzeit noch maximal einen Monat betragen und das Verhalten des/der Gefangenen muss beanstandungsfrei gewesen sein.

Die Inanspruchnahme der Weihnachtsamnestie ist freiwillig, niemand wird gegen den persönlichen Willen „vor die Tür gesetzt“. Sechs Inhaftierte haben ihre vorzeitige Entlassung in diesem Jahr abgelehnt.

II. Weihnachten hinter Schloss und Riegel

Für die Gefangenen, die über die Feiertage in Haft bleiben müssen, wollen die Justizvollzugsanstalten die Weihnachtstage feierlich gestalten. Dadurch soll - soweit möglich und unabhängig von der Religionszugehörigkeit der einzelnen Inhaftierten - ein gemeinschaftliches Erleben gefördert werden.

- Am 24. Dezember bieten sämtliche Anstalten Gottesdienste an. Darüber hinaus finden in einige Anstalten weitere Gottesdienste am 1. und 2. Weihnachtsfeiertag statt.

- In vielen Anstalten steht zu Heiligabend Kartoffelsalat mit Würstchen auf dem Speiseplan. Teilweise wird auch gemeinsam gekocht.

- In einigen Anstalten werden „Weihnachtstüten“, in denen auch Süßigkeiten enthalten sind, für bedürftige Gefangene ausgegeben. Diese werden teilweise von der Justizvollzugsanstalt, teilweise auch von Ehrenamtlichen oder von der Seelsorge beschafft. Mehrere Anstalten verteilen weihnachtliches Gebäck.

- Die Vollzugsanstalten sind in den unterschiedlichsten Bereichen weihnachtlich geschmückt. In der Regel werden Weihnachtsbäume aufgestellt sowie Adventskränze und anderer Weihnachtsschmuck angebracht.

- Die Hafträume werden von Gefangenen zum Teil eigenständig geschmückt. Echte Kerzen sind aufgrund der Brandgefahr in den meisten Anstalten nicht zugelassen.

- Die regulären Arbeitsbetriebe sind über die Weihnachtstage geschlossen. Es arbeiten nur wenige Gefangenen, zum Beispiel in den Küchen.

- Sonderregelungen für Weihnachtspakete bestehen nicht. In einigen Anstalten erhalten jedoch bedürftige Gefangene Spendenpakete von gemeinnützigen Organisationen.

- Auch das gemeinschaftliche Freizeitprogramm - zum Beispiel Tischtennis spielen oder Waffeln backen - ist ein wichtiger Bestandteil der weihnachtlichen Aktivitäten.

Im Übrigen wird am Heiligen Abend Justizministerin Barbara Havliza in der JVA Vechta zu Besuch sein, um sich insbesondere bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für den Dienst an den Feiertagen zu bedanken.

Presseinformation

Artikel-Informationen

erstellt am:
19.12.2018

Ansprechpartner/in:
Martin Speyer

Nds. Justizministerium
Stv. Pressesprecher
Am Waterlooplatz 1
30169 Hannover
Tel: 0511 / 120-5044

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