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Rede von Frau Ministerin Antje Niewisch-Lennartz zum Entschließungsantrag der Fraktionen der SPD und Bündnis 90/Die Grünen „Rechtsreferendariat praxisnah und familienfreundlich gestalten“, TOP 32 (LT-Drs. 17/6245)

Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 19. August 2016


Es gilt das gesprochene Wort!


Die Optimierung der Juristenausbildung ist ein wesentliches Ziel der Landesregierung und deshalb auch Gegenstand des zwischen SPD und Bündnis 90/Die Grünen zu Beginn der Legislaturperiode geschlossenen Koalitionsvertrags. Selten hat sich eine niedersächsische Landesregierung so intensiv mit dem Zustand der juristischen Ausbildung auseinandergesetzt wie die gegenwärtige Regierung. Nach einem ausführlichen und konstruktiven Diskussionsprozess mit allen Verantwortlichen haben wir bereits eine Reihe konkreter Maßnahmen zur Qualitätssteigerung des juristischen Vorbereitungsdienstes umgesetzt. Ich freue mich sehr, dass die bisherigen Schritte zur Erhöhung der Qualität der Referendarausbildung und damit zugleich des Ausbildungsstandorts Niedersachsen Eingang in den Entschließungsantrag gefunden haben und vom Landtag zur Kenntnis genommen werden.

Doch wir wollen noch mehr erreichen! Um das Niveau und die Attraktivität des Rechtsreferendariats in Niedersachsen weiter zu steigern, werden wir weitere Schritte auf unserem Weg machen. Wir agieren bundesweit als Vorreiter gemeinsam mit Brandenburg mit einer Bundesratsinitiative zur Änderung des Deutschen Richtergesetzes, um auch im Referendariat die Vereinbarkeit von Familie und Ausbildung zu verbessern. Ziel ist die Einführung einer Öffnungsklausel, die es den Ländern gestattet, ein familienfreundliches Teilzeitreferendariat einzuführen. Von dieser Möglichkeit wollen wir in Niedersachsen zeitnah Gebrauch machen. Wir sind zuversichtlich, dass unser Gesetzentwurf, über dessen Einbringung der Bundesrat voraussichtlich am 23. September 2016 entschieden wird, im Bundesrat eine Mehrheit finden und auch im Deutschen Bundestag auf breite Zustimmung stoßen wird. Damit würde es Referendarinnen und Referendaren, die minderjährige Kinder oder pflegebedürftige Angehörige zu betreuen haben, erstmals ermöglicht, künftig ihren Vorbereitungsdienst über einen längeren Zeitraum zu absolvieren und ihre Ausbildungszeit flexibler einzuteilen. Das wäre ein großer Schritt hin zu einer besseren Vereinbarkeit von Familie und Berufsausbildung und zugleich zur Sicherung qualifizierten Nachwuchses für die Justiz, die Verwaltung und die Anwaltschaft in Niedersachsen.

2. Die juristischen Staatsprüfungen dürfen bei Nichtbestehen einmal wiederholt werden. Eine nochmalige Wiederholung der zweiten Staatsprüfung kann das Justizministerium nur gestatten, wenn eine außergewöhnliche Beeinträchtigung der Referendarin oder des Referendars in dem zweiten Prüfungsverfahren vorgelegen hat. Damit eröffnet Niedersachsen im Ländervergleich lediglich einen engen Anwendungsbereich für eine zweite Wiederholungsprüfung. Die entsprechenden Regelungen der meisten anderen Länder stellen dagegen prognostisch darauf ab, ob eine hinreichende Aussicht auf Erfolg der nochmaligen Wiederholungsprüfung besteht. Es ist daher sinnvoll, wenn eine Änderung der bisherigen Regelung geprüft wird.

Die zweite Staatsprüfung ist zu wichtig, als dass nicht überlegt werden sollte, ob auch diejenigen eine zweite Chance erhalten können, bei denen gute Aussichten bestehen, dass sie den zweiten Versuch erfolgreich nutzen können.

3. Neben der weiterhin unverzichtbaren Fachkompetenz kommt auch den sozialen Kulturtechniken, den sog. Softskills, in allen juristischen Berufen eine immer größere Bedeutung zu. So gehören neben der außergerichtlichen Streitbeilegung und anderen Formen der Konfliktlösung weitere Fähigkeiten, wie das juristische Argumentationsgeschick, die Verhandlungskompetenz und das nötige Einfühlungsvermögen, heute zum Handwerkszeug einer jeden guten Juristin und eines jeden guten Juristen. In den Ausbildungsplänen für den juristischen Vorbereitungsdienst nehmen diese Kompetenzen dagegen bislang zu wenig Raum ein. Das muss sich ändern.

Deshalb begrüßt die Landesregierung den Entschließungsantrag der Fraktionen der SPD und Bündnis 90/Die Grünen und freut sich auf eine konstruktive Beratung in den Ausschüssen.“

Presseinformation

Artikel-Informationen

erstellt am:
19.08.2016

Ansprechpartner/in:
Frau Wiebke Israel

Nds. Justizministerium
Pressesprecherin
Am Waterlooplatz 1
30169 Hannover
Tel: 0511/120 - 5044

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