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Rede von Frau Justizministerin Antje Niewisch-Lennartz zum TOP 24 in der Plenarsitzung des Nds. Landtags vom 18. August 2016:

Abschließende Beratung des Antrags der Fraktion der CDU

  • a) Gute rechtliche Betreuung braucht eine angemessene Unterstützung für Betreuungsvereine
  • b) Betreuungsvereine in Niedersachsen und Deutschland stärken
  • c) Verbesserungen bei der rechtlichen Betreuung

Es gilt das gesprochene Wort!

„Die Landesregierung unterstützt das mit dem Entschließungsantrag verfolgte Anliegen aller Fraktionen dieses Hauses, weiterhin eine hohe Qualität des Betreuungswesens sicherzustellen.

Einen Beitrag zur Qualitätssicherung kann eine angemessene Vergütung von Berufsbetreuerinnen und Berufsbetreuern leisten. Ich begrüße es, dass das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz eine rechtstatsächliche Untersuchung in Auftrag gegeben hat, die gegen Ende dieses Jahres abgeschlossen sein wird. Damit wird in Kürze eine valide Datenbasis zur Verfügung stehen, die eine fundierte Entscheidung über eine Anpassung der seit 2005 unverändert gebliebenen Betreuervergütung ermöglicht.

Zur Qualitätssicherung ist zudem eine enge und gute Zusammenarbeit aller Beteiligten erforderlich. Nur gemeinsam können wir diese Aufgabe bewältigen. Gefragt sind neben den Betreuerinnen und Betreuern vor allem die Gerichte und die Betreuungsvereine. Wir müssen stets im Blick behalten: Rechtliche Betreuung bedeutet für die betroffene Person eine wesentliche Einschränkung ihrer Selbstbestimmung. An oberster Stelle steht daher die Vermeidung rechtlicher Betreuungen. Vor diesem Hintergrund stelle ich mich gern der Aufforderung zu Ziffer 2. und 3. des Entschließungsantrages. Das Sozial- und das Justizministerium haben die beteiligten Akteure bereits gemeinsam für Ende September zu einem „Runden Tisch Betreuung“ eingeladen.

Und last but not least: Die Zahl der Betreuungsverfahren hat in den vergangenen Jahren stetig zugenommen. Damit wird auch der Einsatz ehrenamtlicher Betreuerinnen und Betreuer noch wichtiger. Aber nicht nur aus diesem Grund liegt mir die Unterstützung des Ehrenamts am Herzen. Auch für die Betreuten ist es ein Signal, dass die Gesellschaft sie nicht fallen lässt. Wir haben daher in letzter Zeit umfangreiches Werbe- und Informationsmaterial erstellt, um den ehrenamtlichen Betreuerinnen und Betreuern eine Hilfe an die Hand zu geben. Regelmäßig veranstalten wir auch den „Tag der ehrenamtlichen rechtlichen Betreuerinnen und Betreuer“. Damit kann ihnen die Anerkennung für ihr verantwortungsvolles Ehrenamt zuteilwerden, die sie verdient haben.

Ich fasse zusammen: Die Landesregierung begrüßt den Entschließungsantrag der Fraktionen. Sie wird sich nachdrücklich für seine Umsetzung einsetzen.“

Presseinformation

Artikel-Informationen

erstellt am:
18.08.2016

Ansprechpartner/in:
Frau Marika Tödt

Nds. Justizministerium
Pressesprecherin
Am Waterlooplatz 1
30169 Hannover
Tel: 0511 / 120-5043
Fax: 0511 / 120-5181

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