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Rede der Niedersächsischen Justizministerin Barbara Havliza zu „Sichere Gerichte und Staatsanwaltschaften in Niedersachsen“ (Entschließungsantrag der Fraktionen der SPD und der CDU, Drs. 18/34) im Niedersächsischen Landtag

Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 21. Juni 2018, Abschließende Beratung (TOP 33)


Es gilt das gesprochene Wort!

„Lassen Sie mich anknüpfen an meine Rede hier an gleicher Stelle am 14. Dezember letzten Jahres.

Die Bürgerinnen und Bürger, und auch die Justizangehörigen, haben einen Anspruch auf einen sicheren Aufenthalt in den Gerichtsgebäuden und eine sichere Arbeitsumgebung. Wir sind daher verpflichtet, alle geeigneten Maßnahmen zu ergreifen, die diese Sicherheit gewährleisten.

Ich hatte deshalb im Dezember letzten Jahres zugesagt, dass sich die Landesregierung für das Anliegen des Entschließungsantrages einsetzen und das bestehende Sicherheitskonzept aus dem Jahre 2014 fortentwickeln wird.

Was ist seitdem geschehen? Ich habe eine Bestandsaufnahme bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften durchführen lassen. Eine Arbeitsgruppe aus Mitarbeitern meines Hauses, der Gerichte und Staatsanwaltschaften und der Personalvertretungen hat eine erste Auswertung dieser Bestandsaufnahme vorgenommen.

Heute möchte ich Ihnen, bezogen auf die drei Handlungsfelder des Sicherheitskonzepts „Mensch“, „Technik“ und Kontrolle“, (kurz) die Ergebnisse vorstellen:

Das Handlungsfeld „Mensch“ umfasst insbesondere die Aus- und regelmäßige Fortbildung der Justizwachtmeister, aber auch die Sensibilisierung aller übrigen Beschäftigten. Hier sind wir - so die Einschätzung der Arbeitsgruppe, die ich teile - bereits auf einem sehr guten Weg. Das Aus- und Fortbildungskonzept für den Justizwachtmeisterdienst hat sich bewährt. Für die Sensibilisierung der Beschäftigten gibt es bereits vielfältige Angebote, sich mit dem Thema Sicherheit in Gerichten zu befassen. Es werden Inhouse-Schulungen angeboten, in denen die Beschäftigten für die Sicherheit sensibilisiert und ganz praktische Tipps für eine Verbesserung der Sicherheit im Alltag aufgezeigt werden. Für die Entscheiderarbeitsplätze, also für die Kolleginnen und Kollegen im Richter- und Rechtspflegerdienst, werden Fortbildungen angeboten, damit sie bereits im Rahmen der Terminsvorbereitung sicherheitsrelevante Aspekte erkennen und an die zuständigen Stellen weitergeben können. Für neue Behördenleitungen werden spezielle Sicherheitsfortbildungen angeboten. Kurz: Die Möglichkeiten sind weitestgehend ausgeschöpft. Hier gilt es, die Anstrengungen auf weiterhin hohem Niveau beizubehalten.

Das Handlungsfeld „Technik“ umfasst zum einen die baulichen Rahmenbedingungen und zum anderen die Ausstattung mit der nötigen Sicherheitstechnik. Nach dem Ergebnis der Bestandsaufnahme unterliegen 76 Gerichtsstandorte und damit etwas mehr als die Hälfte aller Standorte in Niedersachsen zumindest mit einem Gebäudeteil den Vorgaben des Denkmalschutzes. Nicht dass wir uns falsch verstehen: Auch der Denkmalschutz verfolgt natürlich ein berechtigtes Anliegen. Aber: Sicherheit bedeutet in diesem Zusammenhang immer den Schutz des Lebens und der Gesundheit! Dem Denkmalschutz darf daher nicht die Sicherheit der Beschäftigten und der Besucher in den Gerichten zum Opfer fallen. Bei fast einem Viertel der Standorte bestehen bereits heute vollausgestattete Schleusen. Bei 36 % der Standorte kann zumindest eine schleusenähnliche Kanalisation der Besucherströme erfolgen. Bei 40 % der Standorte besteht im Moment keine Schleuse oder schleusenähnliche Situation. Dort, wo bauliche Neu-, Umbau- oder Erweiterungsmaßnahmen geplant sind, werden wir natürlich auch gleichzeitig sicherheitsrelevante Maßnahmen umsetzen. Das gilt insbesondere für den Eingangsbereich. Dort, wo bauliche Maßnahmen aber aus haushalterischen oder baulichen Gründen nicht möglich sind, hat sich die Arbeitsgruppe für (zumindest zunächst) niedrigschwellige Lösungen wie z.B. die Nutzung von Rollschließfachcontainern oder eine Kanalisierung der Besucherströme mit Absperrbändern ausgesprochen. Was die Sicherheitstechnik betrifft: Inzwischen stehen bei fast allen Standorten Metalldetektorrahmen zur Verfügung. Bei Bedarf können, insbesondere bei größeren Standorten, Gepäckscanner zum Einsatz kommen. Insgesamt stellen wir unseren Gerichten und Staatsanwaltschaften jährlich 750.000 EUR für Sicherheitsausstattung zur Verfügung. Das ist eine beachtliche Summe. Wir sind also auch hier auf einem guten Weg.

Beim Handlungsfeld „Kontrolle“ besteht hingegen nach meiner Einschätzung noch ein ganz erheblicher Handlungsbedarf. Nach dem zurzeit gültigen Sicherheitskonzept werden anlassunabhängige Einlasskontrollen flexibel nach Weisung der Behördenleitung vor Ort durchgeführt. Sie stellen eine Ergänzung zu den verpflichtend durchzuführenden anlassabhängigen Einlasskontrollen dar und dienen der Prävention und Abschreckung. Unser Ziel ist es, anlassunabhängige tägliche Vollkontrollen an den Gerichten und Staatsanwaltschaften zur Regel zu machen. Nach der Bestandsaufnahme kann ich feststellen, dass bei der Hälfte der Standorte tägliche anlassunabhängige Einlasskontrollen in unterschiedlicher Kontrolltiefe durchgeführt werden. Das ist schon mal erfreulich. Doch lassen Sie mich auch klar sagen: 50 % sind 50 % zu wenig. Es darf keine Sicherheit erster und zweiter Klasse geben. Und: Nicht nur die Kontrolldichte, sondern auch die Kontrolltiefe ist entscheidend, wollen wir ein gleichmäßig hohes Sicherheitsniveau an allen Gerichten und Staatsanwaltschaften des Landes erreichen. Auf dem Weg zu flächendeckenden täglichen Vollkontrollen sind deutlich mehr gut ausgebildete Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Justizwachtmeisterdienst erforderlich. Deshalb ist ein mehrstufiges Verfahren zum Personalaufbau im Wachtmeisterdienst von uns vorgesehen. Damit einher geht eine entsprechende Steigerung der anlassunabhängigen Einlasskontrollen.

Wie Sie sehen, sind wir mit der Fortentwicklung des Sicherheitskonzepts auf einem guten Weg. Nachdem wir nunmehr den Ist-Zustand analysiert haben und den künftigen Handlungsbedarf identifiziert haben, arbeiten wir jetzt an der Umsetzung. Ich bin mir sicher, dass es uns (insbesondere bei einer entsprechenden personellen Stärkung im Justizwachtmeisterdienst) in den nächsten Jahren gelingen wird, die Sicherheit an den Gerichten und Staatsanwaltschaften nachhaltig und spürbar zu erhöhen.“

Presseinformation

Artikel-Informationen

erstellt am:
21.06.2018

Ansprechpartner/in:
Herr Christian Lauenstein

Nds. Justizministerium
Pressesprecher
Am Waterlooplatz 1
30169 Hannover
Tel: 0511 / 120-5044

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