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Opferorientierung im Justizvollzug: Projektgruppe überreicht Abschlussbericht

Niewisch-Lennartz: „Niedersachsen nimmt in der Opferorientierung eine Vorreiterrolle ein.“


Opferhilfe und Opferschutz sind zentrale Anliegen der niedersächsischen Justiz. In den vergangenen Jahren wurde dazu vieles verbessert, u.a. durch Videovernehmungen, psychosoziale Prozessbegleitung und Kriminalprävention. In Zukunft sollen die Bedürfnisse der Opfer von Straftaten auch im Justizvollzug berücksichtigt werden. Zu diesem Zweck hat die Justizministerin im Juli 2015 das Projekt „Opferorientierung im Justizvollzug“ eingerichtet. Die Projektgruppe hat heute ihren Abschlussbericht überreicht.

Die Gruppe hat ein Konzept für die Opferorientierung im Justizvollzug unter Berücksichtigung nationaler und internationaler Erfahrungen entwickelt. Dieses verbindet den Resozialisierungsauftrag des Justizvollzuges mit der Opferorientierung nach dem Prinzip des „Restorative Justice“ (in etwa zu übersetzen als „wiederherstellende Gerechtigkeit“).

Die konkreten Vorschläge beinhalten Behandlungsmaßnahmen, die die Auseinandersetzung von Gefangenen mit den Folgen ihrer Straftaten fördern, Kooperationen mit Einrichtungen der Opferhilfe und Konfliktschlichtung als Voraussetzung für Täter-Opfer-Kommunikation, Berücksichtigung von Opferinteressen bei der Vollzugsplanung, ehrenamtliches Engagement von Gefangenen und die Verbesserung der Situation der oftmals mitbestraften Angehörigen durch einen familienorientierten Vollzug. Damit die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Justizvollzuges die Vorschläge umsetzen können, empfiehlt die Projektgruppe gezielte Fortbildungen.

Ministerin Antje Niewisch-Lennartz: „Es ist Aufgabe des Justizvollzuges, die Bedürfnisse von Opfern stärker in den Blick zu nehmen und sich für eine mögliche Wiedergutmachung zu öffnen. Der Bericht der Projektgruppe, der ich für ihre wegweisende Arbeit danke, hat eindrucksvoll gezeigt, dass sich Opferorientierung im Einklang mit dem Resozialisierungsauftrag des Justizvollzuges verwirklichen lässt. Der in meinem Haus erarbeitete Referentenentwurf für eine Novellierung des Niedersächsischen Justizvollzugsgesetzes wird den Opferschutz im Justizvollzug auch gesetzlich verankern.“

Hintergrund:

Programme im Justizvollzug, die auf Wiedergutmachung oder Ausgleich setzen, stecken bundesweit noch in den Kinderschuhen. Niedersachsen nimmt in der Opferorientierung eine Vorreiterrolle ein. So hat sich die Justizministerkonferenz in ihrer diesjährigen Frühjahrstagung auf Antrag Niedersachsens zur Bedeutung des Opferbezugs im Justizvollzug bekannt und eine länderoffene Arbeitsgruppe eingerichtet. Niedersachsen hat die Federführung übernommen. Die Arbeitsgruppe wird sich über Erfahrungen, Ideen und Möglichkeiten von Wiedergutmachung und zur Umsetzung des Opferbezugs im Justizvollzug austauschen sowie unter Berücksichtigung internationaler Entwicklungen Vorschläge unterbreiten.

Opferorientierung im Justizvollzug: Projektgruppe überreicht Abschlussbericht  
Die Niedersächsische Justizministerin Antje Niewisch-Lennartz nimmt den Abschlussbericht der Projektgruppe „Opferorientierung im Justizvollzug“ entgegen.

v.l.n.r.:

untere Reihe: Projektleiterin Dr. Susanne Jacob (Justizvollzugsanstalt Uelzen), Justizministerin Antje Niewisch-Lennartz

mittlere Reihe: Dietmar Müller (Jugendanstalt Hameln), Dr. Susann Prätor (Kriminologischer Dienst für den niedersächsischen Justizvollzug), André Matthias Höher (Niedersächsisches Justizministerium)

obere Reihe: Dominik Nillies (Justizvollzugsanstalt Sehnde), Christiane Jesse (Abteilungsleiterin Justizvollzug, Nds. Justizministerium), Hans-Peter Griepenburg (Referatsleiter, Nds. Justizministerium)

Presseinformation

Artikel-Informationen

erstellt am:
29.08.2016
zuletzt aktualisiert am:
12.09.2016

Ansprechpartner/in:
Frau Marika Tödt

Nds. Justizministerium
Pressesprecherin
Am Waterlooplatz 1
30169 Hannover
Tel: 0511 / 120-5043
Fax: 0511 / 120-5181

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