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Niedersächsische Justiz wird erneut gestärkt

Havliza: „Eine Investition in den Rechtsfrieden.“


Mehr als 110 neue Stellen für die Justiz und eine rechtzeitige Ausbildung des Nachwuchses: Justizministerin Barbara Havliza zeigt sich nach Abschluss der zweitägigen Klausur der Niedersächsischen Landesregierung mit dem für das kommende Haushaltsjahr erzielten Ergebnis zufrieden. „Die Justiz ist eine tragende Säule in unserem Rechtsstaat“, so Havliza. „Jeder Euro, der in die Justiz investiert wird, ist eine Investition in den Rechtsfrieden in unserer Gesellschaft.“

Mit dem Haushaltsplan 2019 soll der niedersächsischen Justiz ein zusätzliches Budget in Höhe von knapp 4,4 Millionen Euro für Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte, Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger, Serviceeinheiten und Wachtmeisterinnen und Wachtmeister zur Verfügung gestellt werden. Hinzu kommen weitere Haushaltsmittel für zusätzliches Personal, um die Aufgaben aus der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung und für den Aufbau des Datenbankgrundbuchs zu bewältigen.

„Mit den zusätzlichen 4,4 Millionen Euro könnten wir rund 60 Stellen für Richterinnen und Richter schaffen. Doch wir wollen die Justiz auf allen Ebenen stärken“, so Justizministerin Havliza. „Ich gehe deshalb davon aus, dass wir mit den Geldern aus dem Haushaltsplan 2019 insgesamt mehr als 40 weitere Stellen für Richterinnen und Richter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte sowie rund 70 neue Stellen für die Folgedienste schaffen werden, also mehr als 110 neue Stellen.“

Damit kommt die Justizministerin dem Ziel näher, das eigene Personal bestmöglich zu entlasten, denn unter dem Strich werden in den Haushaltsjahren 2018 und 2019 insgesamt über 100 Stellen für Richterinnen und Richter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte geschaffen. „Das ist ein gutes Ergebnis für die niedersächsische Justiz“, so Havliza.

Einen vorausschauenden Blick beweist die Justiz bei der Ausbildung des eigenen Nachwuchses. Denn in den nächsten Jahren scheiden viele Beschäftigte aus Altersgründen aus dem Dienst aus. Die Ausbildung der Nachfolger übernimmt die Justiz überwiegend selbst. Um die Stellen nachbesetzen zu können, werden deshalb bereits jetzt zusätzlich 88 Anwärterstellen für Gerichte und Staatsanwaltschaften sowie zusätzlich 150 Stellen für den Justizvollzug geschaffen. „Hier handeln wir mit der notwendigen Weitsicht, um auch in Zukunft über gut ausgebildetes Personal zu verfügen“, so Havliza.

Darüber hinaus soll die besondere Stellenzulage für Beamtinnen und Beamte bei Justizvollzugseinrichtungen von 95,53 Euro auf 127,38 Euro angehoben werden, um die erhöhten Belastungen der Beschäftigten auch aufgrund von steigender Gewalt und Aggression ihnen gegenüber Rechnung zu tragen. „Das ist angesichts der Herausforderungen für diese Berufsgruppe nur angemessen“, so Havliza. Im Gegenzug soll in einem Stufenverfahren das Ruhestandeintrittsalter der im Justizvollzugsdienst sowie im Werkdienst tätigen Beamtinnen und Beamten der Laufbahngruppe 1 um zwei Jahre auf das Erreichen des 62. Lebensjahres erhöht werden. „Ich denke, das ist ein guter Kompromiss“, so die Justizministerin.

Presseinformation

Artikel-Informationen

erstellt am:
25.06.2018

Ansprechpartner/in:
Herr Christian Lauenstein

Nds. Justizministerium
Pressesprecher
Am Waterlooplatz 1
30169 Hannover
Tel: 0511 / 120-5044

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