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Mit offiziellem Auftrag - Justizministerin Niewisch-Lennartz beruft muslimische Seelsorgerinnen und Seelsorger

Der Weg vieler muslimischer Imame und Seelsorgehelferinnen und -helfer der Landesverbände DITIB und Schura führte heute ins Niedersächsische Justizministerium. Im Rahmen einer Feierstunde mit Vertretern der Landesverbände DITIB und Schura wie auch der christlichen Kirchen hat die Niedersächsische Justizministerin Antje Niewisch-Lennartz heute persönlich die Bestellung von 22 anwesenden muslimischen Seelsorger/innen und Seelsorgehelfer/innen für den Justizvollzug vorgenommen.

„Jeder soll von da, wo er ist, einen Schritt näher kommen“, mit diesem Zitat des deutsch iranischen Schriftstellers Navid Kermani eröffnete Niewisch-Lennartz ihr Grußwort anlässlich der Feierstunde. Die Ministerin beschrieb den langen und erfolgreichen Dialog der Vergangenheit zwischen muslimischen Seelsorgerinnen und Seelsorgern aus allen Regionen Niedersachsens, die bereits längere Zeit in Justizvollzugsanstalten tätig sind, den Bediensteten und Leitungen der Anstalten sowie den christlichen Seelsorgerinnen und Seelsorgern. Als ersten Meilenstein des bisherigen Weges betonte Niewisch-Lennartz eine im Dezember 2012 geschlossene erste Vereinbarung zwischen den Landesverbänden und dem Niedersächsischen Justizministerium.

Niewisch-Lennartz appellierte an die Anwesenden: „Ich bin überzeugt, dass es Ihnen gelingen wird, Gefangenen, die nicht selten nach Orientierung suchen, zentrale Werte des Islam wie Geduld, Rücksichtnahme und rechtes Handeln zu vermitteln. Indem Sie zu den Gefangenen in die Anstalten gehen, mit ihnen Gespräche führen und einen respektvollen Glauben praktizieren, können Sie diese bei ihrer Suche nach einer stabilen Identität unterstützen.“

Die Bestellung der zukünftigen Seelsorger/innen und Seelsorgehelfer/innen eröffnete die Ministerin konkret mit den Worten: „Sie gehen zukünftig im Auftrag des Justizministeriums in die Anstalten. Die Bediensteten, alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Justizvollzuges und ich heißen Sie herzlich willkommen!“


Hintergrund:

Am 14. Oktober 2014 werden insgesamt 36 muslimische Seelsorger/innen und freie Seelsorgehelfer/innen offiziell durch das Niedersächsische Justizministerium berufen. Dadurch erhalten sie einen an die christlichen Seelsorgerinnen und Seelsorger angenäherten Status, der ihnen den unbürokratischen Kontakt mit den Inhaftierten muslimischen Glaubens erlaubt und die Unterstützung durch die Anstaltsleitungen und das Personal sichert. Damit wird zugleich ein wesentliches Element der am 18.12.2012 zwischen Schura, DITIB und Nds. Justizministerium geschlossenen Vereinbarung zur muslimischen Anstaltsseelsorge umgesetzt.

Die muslimische Seelsorge wird in folgenden niedersächsischen Anstalten angeboten:

  • JVA Bremervörde
  • JVA Celle
  • JA Hameln
  • JVA Hannover
  • JVA Lingen (mit Abt. Osnabrück)
  • JVA Oldenburg
  • JVA Rosdorf
  • JVA Sehnde
  • JVA Uelzen
  • JVA Vechta (Männer)
  • JVA Wolfenbüttel

Die muslimischen Seelsorgerinnen und Seelsorger werden durch die muslimischen Landesverbände (DITIB und Schura) ausgewählt. Darüber, in welchen Anstalten wie viele und welche Personen als Seelsorger (Imame) und freie Seelsorgehelfer (Laien) tätig werden, entscheidet eine aus Vertretern der Landesverbände DITIB und Schura, dem Niedersächsischen Justizministerium und den Anstaltsleitungen zusammengesetzte Arbeitsgruppe zur Umsetzung der Vereinbarung in Abstimmung mit den Leitungen der Justizvollzugsanstalten.

Die Qualifikation und Fortbildung erfolgt durch die genannten Landesverbände eigenverantwortlich.

Darüber hinaus plant die gebildete Arbeitsgruppe eine vollzugsspezifische Fortbildung, in der insbesondere neue Seelsorgerinnen und Seelsorger mit den Besonderheiten des Vollzuges und den Besonderheiten der Seelsorge im Vollzug vertraut gemacht werden. Der Vollzug hat seinerseits Fortbildungsbedarf zu Besonderheiten muslimischer Seelsorge. Vereinbart worden ist insbesondere, dass jede neu eingeführte muslimische Seelsorgerin und jeder muslimische Seelsorger, bzw. jede Seelsorgehelferin und jeder Seelsorger eine mehrtägige Hospitationsphase in der jeweiligen Anstalt absolviert, in der sie oder er tätig werden wird.

Presseinformation

Artikel-Informationen

erstellt am:
15.10.2014

Ansprechpartner/in:
Herr Alexander Wiemerslage

Nds. Justizministerium
Pressesprecher
Am Waterlooplatz 1
30169 Hannover
Tel: 0511 / 120 - 5044
Fax: 0511 / 120 - 5181

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