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Landtagsrede von Justizministerin Niewisch-Lennartz in der Aktuellen Stunde zum Fall Edathy

Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 26.02.2014, TOP 2 c) und d): Aktuelle Stunde


ES GILT DAS GESPROCHENE WORT!!

Rede der Niedersächsischen Justizministerin Antje Niewisch-Lennartz

Parteipolitik vor Rechtsstaat - Stephan Weils SPD und der Fall Edathy (Antrag der Fraktion der FDP - Drs. 17/1233)

Und sie haben es alle gewusst! Wird die Affäre Edathy zur Affäre der Niedersächsischen Landesregierung? (Antrag der Fraktion der CDU - Drs. 17/1234)

Ich nehme gern die Gelegenheit wahr, Sie über die wesentlichen Verfahrensschritte in dem Ermittlungsverfahren gegen Sebastian Edathy zu unterrichten.

Seit dem Jahr 2010 ist in Kanada ein umfangreiches Ermittlungsverfahren wegen des Besitzes und des Verbreitens von Kinderpornographie durch eine Filmproduktionsgesellschaft geführt worden. Dort wurden Besteller aus fast 100 Staaten ermittelt, darunter auch über 800 mit Wohnsitz in Deutschland.

Das BKA bereitete das Material ab Juni 2012 auf. Am 15. Oktober 2013 wurden die 16 Landeskriminalämter dann durch das Bundeskriminalamt informiert und um Erkenntnisabfragen zu den Bestellern ersucht. Die PI Nienburg wies am gleichen Tag das BKA auf den Abgeordnetenstatus der Person Edathy hin und informierte den Polizeipräsidenten Kruse. Dieser informierte fernmündlich den Niedersächsischen Minister für Inneres und Sport, Herrn Boris Pistorius.

Am 5. November 2013 erreichte der Vorgang Edathy über die Generalstaatsanwaltschaft Celle die Staatsanwaltschaft Hannover.

Diese führte den Vorgang betreffend Herrn Edathy zunächst als sogenanntes Vorermittlungsverfahren. In diesem Verfahrensstadium wird erst geprüft, ob ein Anfangsverdacht vorliegt. Das Bundeskriminalamt hatte das von Herrn Edathy in Kanada bestellte Material für sich genommen nicht als tatbestandlich bewertet.

Ein Anfangsverdacht ist Bedingung für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens. Das bedeutet: es müssen nach der Strafprozessordnung „zureichende tatsächliche Anhaltspunkte“ für das Vorliegen einer verfolgbaren Straftat vorliegen.

Diese Schwelle schützt die Bürgerinnen und Bürger vor Strafverfolgungsmaßnahmen, die nur auf Vermutungen beruhen. Sie ist für unseren Rechtsstaat deshalb ein wichtiges Gut, und jede Staatsanwältin, jeder Staatsanwalt ist gut beraten, mit dieser Schwelle nicht leichtherzig umzugehen.

15 weitere, mit dem „Edathy-Verfahren“ vergleichbare Vorgänge, sind - nach wiederholtem Drängen der Staatsanwaltschaft Hannover - dort am 20. Dezember 2013 eingegangen.

Am 28. Januar 2014 wurde die Entscheidung getroffen, gegen Herrn Edathy und in den Parallelverfahren Ermittlungsverfahren wegen des Erwerbs und Besitzes von kinderpornographischen Schriften zu führen. Die Staatsanwaltschaft bejahte einen Anfangsverdacht und folgte damit einer Einschätzung der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt/M.

Einen Tag später, am 29. Januar 2014, berichtete der Generalstaatsanwalt Dr. Lüttig, erstmals mündlich von dem Verfahren an das Justizministerium. Am selben Tag erreichte auch mich diese Nachricht.

Nachdem die Staatsanwaltschaft Kenntnis von der Niederlegung des Bundestagsmandats durch Herrn Edathy erlangt hatte, beantragte sie am Montag, dem 10. Februar 2014, mit Erfolg einen richterlichen Durchsuchungsbeschluss und veranlasste am selben Tag die Durchsuchung diverser Räumlichkeiten des Herrn Edathy.

An diesem Tag - also am 10. Februar 2014 - berichtete mir die Generalstaatsanwaltschaft Celle erstmals schriftlich von dem Ermittlungsverfahren. Ich bat Herrn Staatssekretär Scheibel darum, die Unterrichtung des Ministerpräsidenten zu veranlassen.

Derzeit werden die Ermittlungen gegen Herrn Edathy weitergeführt. Das sichergestellte Beweismaterial wird ausgewertet. Das Ergebnis ist offen.

Ich bin mir wohl bewusst, dass es noch viele offene Fragen zu dem Ermittlungsverfahren gibt. Es werden auch heute und morgen noch Fragen offen bleiben, auch wenn ich großen Respekt vor den Informationsrechten des Niedersächsischen Landtages, vor Ihren Informationsrechten habe. Die StPO weist das Informationsrecht aus laufenden Verfahren ausschließlich der ermittelnden Staatsanwaltschaft zu.

Ich weiß Sie an meiner Seite, wenn ich Ihnen sage: ich respektiere dieses rechtsstaatliche Verfahren, das Voraussetzung einer wirksamen Strafverfolgung ist.

Ich lasse mir fortlaufend durch die Generalstaatsanwaltschaft Celle, die die fachliche Aufsicht über die Staatsanwaltschaft Hannover führt, über die Ermittlungen berichten.

Derzeit geben diese Berichte keinerlei Anlass, in das Ermittlungsverfahren gegen Herrn Edathy einzugreifen. Ein solcher Eingriff wäre die ultima ratio, wenn es Anhaltspunkte für grundsätzliche, auch im Lichte der Verfassung nicht hinnehmbare Fehler der Staatsanwaltschaft bei der Durchführung der Ermittlungen gäbe. Solche Fehler sind bislang nicht ersichtlich. Daher verbieten sich Eingriffe von meiner Seite. Die fachliche Aufsicht im Übrigen obliegt aus gutem Grund der Generalstaatsanwaltschaft in Celle.

Jede Beeinflussung, jede Beeinträchtigung der Ermittlungsabläufe schadet dem Rechtsstaat und schadet vor allem den Beteiligten, die der Rechtsstaat schützen muss - und die er nicht schützen kann, wenn seine Verfahren angegriffen werden.

Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

Presseinformation

Artikel-Informationen

erstellt am:
26.02.2014

Ansprechpartner/in:
Herr Alexander Wiemerslage

Nds. Justizministerium
Pressesprecher
Am Waterlooplatz 1
30169 Hannover
Tel: 0511 / 120 - 5044
Fax: 0511 / 120 - 5181

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