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Landtag verabschiedet Novelle des Niedersächsischen Justizvollzugsgesetzes

Justizministerin Niewisch-Lennartz: „Modernes und innovatives Vollzugsgesetz verbessert die Qualität des leistungsstarken niedersächsischen Justizvollzuges“


Der Niedersächsische Landtag hat heute (13.06.2017) das Gesetz zur Änderung des Niedersächsischen Justizvollzugsgesetzes beschlossen. Das Gesetz novelliert umfassend das vor rund 9 Jahren (am 1. Januar 2008) in Kraft getretene Niedersächsische Justizvollzugsgesetz und setzt auf verschiedenen Ebenen der Vollzugsgestaltung neue Standards.

„Das Gesetz verfolgt konsequent die Ziele der Resozialisierung und der Sicherheit der Allgemeinheit, insbesondere unter dem Aspekt des Opferschutzes“, erklärte Justizministerin Antje Niewisch-Lennartz in ihrer Rede im Niedersächsischen Landtag. „Die Verbesserungen setzen überall dort an, wo bei der oder dem Gefangenen die persönlichen Entwicklungen gefördert und damit neue Straftaten vermieden werden können. Damit haben wir ein modernes und innovatives Vollzugsgesetz auf den Weg gebracht, das die Qualität unseres leistungsstarken niedersächsischen Justizvollzugs weiter verbessern wird.“

Eine wesentliche Verbesserung schafft das Gesetz im Bereich des Opferschutzes.

So stehen die Folgen der Straftaten von Beginn der Haft an im Fokus der Behandlung der Täterin oder des Täters. Durch die Berücksichtigung von Opferinteressen in allen Phasen des Vollzuges, die Schaffung von Angeboten zur Förderung der Verantwortungsübernahme für die Straftat und die Unterstützung von Maßnahmen zur Wiedergutmachung der Tatfolgen werden künftig im Justizvollzug Opferschutz und Opferbelange stärker in den Blick genommen.

Zusätzlich erhalten Opfer von Straftaten einen unmittelbaren Auskunftsanspruch gegenüber den Vollzugsbehörden. So können sie unbürokratisch Informationen über den Haftverlauf erhalten, insbesondere über Lockerungen oder eine Unterbringung im offenen Vollzug.

Besucherinnen und Besucher werden in den Justizvollzuganstalten künftig deutlich verbesserte Bedingungen vorfinden. Neben der Erhöhung des Besuchsanspruchs sieht das Gesetz eine Verpflichtung zur Schaffung flexiblerer Besuchszeiten und zur kindgerechten Ausgestaltung der Besuchsräume vor. Geeignete Gefangene können im Rahmen eines Langzeitbesuches über mehrere Stunden ohne Aufsicht mit ihren Angehörigen zusammen sein. Mit diesen Verbesserungen werden Gefangene und ihre Familie dabei unterstützt, ihre Beziehungen während der Haftzeit zu pflegen und zu stärken und die Erziehung ihrer Kinder aktiv mitzugestalten.

„Besuche sind oftmals die einzige Möglichkeit, soziale Bindungen während der Haft aufrechtzuerhalten. Die Erweiterung des Besuchsanspruchs trägt dazu bei, dass der für die Zeit ´danach´ so wichtige soziale Empfangsraum gestärkt wird“, sagte Niewisch-Lennartz. „Gefangene, die in eine Familie zurückkehren können, haben eine viel größere Chance künftig straffrei zu bleiben. Das ist der beste Opferschutz.“

Der Rolle der Behandlung gewinnt im Vollzug weiter an Bedeutung. Die Teilnahme an Maßnahmen, die für die Resozialisierung höchste Priorität haben, ist nun auch während der Arbeitszeit der Gefangenen möglich.

Für ein nachhaltiges Übergangsmanagement an der Schnittstelle zwischen Vollzug und Freiheit hat eine Projektgruppe des Justizministeriums Vorschläge für eine verbesserte Zusammenarbeit zwischen dem Justizvollzug, dem Ambulanten Justizsozialdienst Niedersachsen und den Anlaufstellen für Straffällige erarbeitet. Mit der Umsetzung ist bereits begonnen worden. Ein Ziel ist es, die Möglichkeiten des offenen Vollzuges für die Resozialisierung stärker zu nutzen. Ergänzend wird durch einen erstmals verpflichtenden Informationsfluss von den Justizvollzugseinrichtungen zu den Stellen der Führungsaufsicht und Bewährungshilfe sichergestellt, dass die erforderlichen Maßnahmen der Entlassungsvorbereitung und Nachsorge rechtzeitig eingeleitet werden können.

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Es gilt das gesprochene Wort!

Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 13. Juni 2017

Abschließende Beratung (TOP 4)

Rede der Niedersächsischen Justizministerin Antje Niewisch-Lennartz

„Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Justizvollzugsgesetzes“

„Ich freue mich außerordentlich, dass wir heute die Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Justizvollzugsgesetzes abschließen werden. Wir haben ein modernes und innovatives Vollzugsgesetz auf den Weg gebracht, das dazu beitragen wird, die Qualität unseres leistungsstarken niedersächsischen Justizvollzugs weiter zu verbessern.

Die Novelle verfolgt konsequent die Ziele der Resozialisierung und der Sicherheit der Allgemeinheit, insbesondere unter dem Aspekt des Opferschutzes. Verbesserungen setzen überall dort an, wo bei der oder dem Gefangenen persönliche Entwicklungen gefördert und damit neue Straftaten vermieden werden können.

Was bedeutet dies ganz konkret für den Vollzugsalltag?

Die Folgen der Straftaten werden von Beginn des Vollzuges einer Freiheits- oder Jugendstrafe an sorgfältig betrachtet und stehen damit im Fokus der nachfolgenden Behandlung.

Durch die Berücksichtigung von Opferinteressen in allen Phasen des Vollzuges, die Schaffung von Angeboten zur Förderung der Verantwortungsübernahme für die Straftat und die Unterstützung von Maßnahmen zur Wiedergutmachung der Tatfolgen werden künftig im Justizvollzug Opferschutz und Opferbelange stärker in den Blick genommen.

Bereits bei der Einbringung dieses Gesetzes in den Landtag habe ich betont, welch wichtige Rolle der Behandlung im Justizvollzug zukommt. Eine individuelle Vollzugsplanung erfordert Flexibilität: So muss die Teilnahme an Hilfs- oder Therapiemaßnahmen, die für die Resozialisierung höchste Priorität haben, auch während der Arbeitszeit der Gefangenen möglich sein. Mit einer Regelung, die genau dies ermöglicht, setzen wir unseren Anspruch an den Strafvollzug konsequent um, denn: Gefangene, die nicht wieder straffällig werden, gewähren den besten Opferschutz!

Besuche sind oftmals die einzige Möglichkeit, soziale Bindungen während einer Inhaftierung aufrechtzuerhalten. Die Erweiterung des Besuchsanspruchs und die Möglichkeit zum mehrstündigen unbeaufsichtigten Langzeitbesuch tragen dazu bei, dass der für die Zeit „danach“ so wesentliche Empfangsraum gestärkt wird. An den Lebensverhältnissen in Freiheit orientierte Besuchszeiten und kindgerechte Räumlichkeiten erleichtern - im wörtlichen wie im übertragenen Sinne - den Weg von Familie in die Justizvollzugsanstalt und ebnen den Weg in ein Leben ohne Straftaten für die Inhaftierten. Bereits im Vorgriff auf die Novelle haben wir eine Arbeitsgruppe ins Leben gerufen, die ein landesweites Konzept zur Umsetzung der familienorientierten Besuchsgestaltung erarbeiten wird.

Vieles von dem, was wir für ein gelungenes Übergangsmanagement und eine wirksame Resozialisierung auf den Weg bringen, bedarf keiner neuen gesetzlichen Grundlage. Um im normativen Rahmen alle Chancen der Resozialisierung zu nutzen, hat eine interdisziplinär besetzte Projektgruppe in meinem Haus Empfehlungen für eine an verbindlichen Standards ausgerichtete Zusammenarbeit zwischen dem Justizvollzug, dem Ambulanten Justizsozialdienst Niedersachsen und den Anlaufstellen für Straffällige vorgelegt. Um die Resozialisierung als gemeinsame Aufgabe schnellstmöglich voranzubringen, haben wir bereits mit der Umsetzung dieser Empfehlungen begonnen.

Zum Abschluss möchte ich betonen, wie sehr ich mich darüber freue, dass die Gesetzesberatungen unter den Fraktionen so engagiert und konstruktiv verlaufen sind. Besonders bedanken möchte ich mich beim Gesetzgebungs- und Beratungsdienst des Landtages sowie bei meiner Fachabteilung, die dieses wichtige Vorhaben gemeinsam gefördert haben.

Und schließlich gilt mein Dank den engagierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Justizvollzug. Sie tragen jeden Tag dazu bei, unsere gesetzlichen Vorgaben zum Gewinn der Gesellschaft mit Leben zu erfüllen.“

Presseinformation

Artikel-Informationen

erstellt am:
13.06.2017

Nds. Justizministerium
Pressesprecherin
Am Waterlooplatz 1
30169 Hannover
Tel: 0511 / 120-5043
Fax: 0511 / 120-5181

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