Logo Niedersächsisches Justizministerium: zur Startseite Niedersachsen klar Logo

Korruptionsfall: Landesjustizprüfungsamt ermöglicht ehemaligen Kandidaten Wiederholung der Prüfungsleistungen

LJPA: Die Prüflinge sollen nicht noch mehr Zeit verlieren


Das Niedersächsische Landesjustizprüfungsamt (LJPA) hat heute den Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen des Niedersächsischen Landtages über weitere Folgen im Korruptionsfall um den ehemaligen Referatsleiter im LJPA unterrichtet. Danach können alle Kandidatinnen und Kandidaten, deren Klausuren im zweiten juristischen Staatsexamen von einer Prüferin bzw. einem Prüfer korrigiert wurden, die/der im selben Klausurendurchgang auch Klausuren korrigiert hat, bei denen sich der Prüfling die Klausurlösung vorab durch einen damaligen Referatsleiter im Landesjustizprüfungsamt verschafft hatte, diese Klausuren wiederholen.

„Es kommt letztlich nicht darauf an, ob man den rechtlichen Ansatz des Verwaltungsgerichts Lüneburg und nachfolgend des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts im Eilverfahren teilt und einen prüfungsrechtlich relevanten Fehler bejaht. Die Klärung dieser Frage im Hauptsacheverfahren wird möglicherweise Jahre dauern, die wir den Kandidatinnen und Kandidaten nicht zumuten wollen. Die zeitliche Ungewissheit bis zu einer höchstrichterlichen Klärung der prüfungsrechtlichen Fragen soll nicht zu Lasten der Kandidaten gehen“, erklärte Rainer Petzold, Präsident des Niedersächsischen Landesjustizprüfungsamtes. „Das Landesjustizprüfungsamt sieht sich in der Pflicht, die Verantwortung für die (möglichen) prüfungsrechtlichen Auswirkungen des Korruptionsfalles auf die Prüfungsergebnisse anderer Prüflinge zu übernehmen.“

Betroffen sind rund 500 Prüflinge, die rund 2600 Klausuren aus dem Zeitraum Oktober 2011 bis Januar 2014 wiederholen können. Diese können nur die betroffenen Prüfungsleistungen wiederholen, nicht die gesamte Prüfung. Eine Wiederholung hat zur Folge, dass ausschließlich das nach der Neuanfertigung erzielte Ergebnis zählt, auch wenn dies schlechter als das ursprüngliche Resultat ausfallen sollte. Der Grundsatz, dass Neubewertungen von Prüfungsleistungen bei Meidung des beanstandeten Bewertungsfehlers nicht zu einem schlechteren Ergebnis führen können, gilt nicht, soweit die Prüfungsleistung erneut zu erbringen ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 19. Dezember 2001 - 6 C 14.01). Eine angemessene Vorbereitungszeit auf die neu abzulegenden Prüfungen wird vom LJPA gewährt. Das LJPA wird die betroffenen Kandidatinnen und Kandidaten anschreiben.

Das LJPA hatte den Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen des Niedersächsischen Landtages nach der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts im November 2015 bereits über den Sachstand unterrichtet und angekündigt, die rechtlichen Konsequenzen der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts im vorläufigen Rechtsschutz sowohl für den Fortgang des Verfahrens in der Hauptsache als auch für ähnlich gelagerte Fälle zu prüfen. In der heutigen Sitzung des Ausschusses unterrichtete das LJPA die Abgeordneten über das Ergebnis der Prüfung.

Hintergrund:

Das Verwaltungsgericht Lüneburg hat auf Antrag einer ehemaligen Referendarin in einer Eilentscheidung entschieden, dass diese zwei Klausuren, die sie im Rahmen der zweiten juristischen Staatsprüfung angefertigt hat, vorläufig wiederholen darf. Als Begründung gab das Gericht an, es sei nicht auszuschließen, dass der Beurteilungsmaßstab verfälscht sei, weil die Korrektoren, die zwei Klausuren der Kandidatin korrigiert hatten, auch Klausuren korrigiert hatten, bei denen sich ein Prüfling die Klausurlösung vorab durch einen damaligen Referatsleiter im Landesjustizprüfungsamt verschafft hatte. Die Gerichte argumentierten, dass eine Verletzung des Grundsatzes der Chancengleichheit nicht ausgeschlossen werden könne. Die dagegen gerichtete Beschwerde des Niedersächsischen Justizministeriums hatte das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht zurückgewiesen. Das Hauptsacheverfahren ist weiterhin vor dem Verwaltungsgericht Lüneburg anhängig.

Presseinformation

Artikel-Informationen

erstellt am:
13.01.2016

Ansprechpartner/in:
Frau Marika Tödt

Nds. Justizministerium
Pressesprecherin
Am Waterlooplatz 1
30169 Hannover
Tel: 0511 / 120-5043
Fax: 0511 / 120-5181

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln