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Justizministerin Niewisch-Lennartz begrüßt Mehrheit des Bundesrates für Neufassung des Rechts der Vermögensabschöpfung

Straftaten dürfen sich nicht lohnen!


„Straftaten dürfen sich nicht lohnen!“ Dies erklärte die Niedersächsische Justizministerin Antje Niewisch-Lennartz anlässlich der ersten Befassung des Bundesrats mit dem Gesetzesentwurf der Bundesregierung zur Neufassung des Rechts der Vermögensabschöpfung.

Der Gesetzentwurf verfolgt das Ziel, dass Ermittlungsbehörden und Gerichten wirksamer als bisher rechtswidrig erlangte Vermögenswerte abschöpfen können. Zu diesem Zweck soll das Recht der Vermögensabschöpfung vollständig neu gefasst, vereinfacht und ausgebaut werden.

„Es ist für eine wirksame Kriminalitätsbekämpfung unverzichtbar, dass jedem Täter auch stets die Früchte seiner Taten entzogen werden“, so die Ministerin. „Bei Vermögensdelikten ist es der finanzielle Vorteil, bei Gaffern das Handy und bei Teilnehmern von illegalen Rennen das heiß geliebte schnelle Auto!“

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Rede der Niedersächsischen Justizministerin Frau Niewisch-Lennartz zu TOP 45 der 948. Sitzung des Bundesrates am 23.09.2016:

„Entwurf eines Gesetzes zur Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung“

„Straftaten dürfen sich nicht lohnen!

Es ist eine traurige Wahrheit, dass viele Straftäter sich durch die ihnen drohenden Strafen nicht von ihrem kriminellen Tun abhalten lassen. Wer durch Straftaten Vermögensvorteile beschafft, für den ist die drohende Strafe oftmals nur ein Posten, der in die Wirtschaftlichkeitsabwägung mit eingestellt wird.

Es ist deshalb für eine wirksame Kriminalitätsbekämpfung unverzichtbar, dass jedem Täter auch stets die Früchte seiner Taten entzogen werden.

Nur so können finanzielle Anreize für die Begehung von Straftaten wirksam eingedämmt werden!

Eine effektive Kriminalitätsbekämpfung erfordert weit mehr, als in regelmäßigen Abständen die Erhöhung der Strafen zu fordern. Ich bin davon überzeugt, dass die Täter oftmals die neben der Strafe stehenden Rechtsfolgen viel härter treffen, als die Strafe selbst. Und nur wenn man die Täter dort trifft, wo es ihnen wirklich weh tut, kann man bei ihnen auch etwas bewirken!

Nehmen wir beispielsweise das Phänomen der sogenannten „Gaffer“, die mit ihrem respektlosen und verabscheuungswürdigen Verhalten nicht nur die Persönlichkeitsrechte der Opfer verletzen, sondern immer öfter auch die Rettung der Verunglückten behindern:

Ich bin davon überzeugt, dass die Wirkung eines konsequenten Einziehens der Tathandys gar nicht hoch genug bewertet werden kann! Wer einmal sein geliebtes Smartphone beim Filmen von Unfallopfern eingebüßt hat, der wird es sich das nächste Mal mehr als zweimal überlegen, sein Verhalten zu wiederholen!

Oder werfen wir einen Blick auf die sogenannten „Raser“, die mit illegalen Autorennen unbeteiligte Verkehrsteilnehmer gefährden. Stellen Sie sich einmal bildlich die Reaktion des Teilnehmers eines solchen Rennens vor, wenn die Polizei – statt ihm wie derzeit nur ein Bußgeld aufzuerlegen – sein Auto beschlagnahmt! Ich bin davon überzeugt, dass der drohende Verlust des hochmotorisierten Autos, das dem Herzen vielleicht näher steht als die Ehefrau, ein Risiko ist, das die Anhänger des illegalen Motorsportes ernsthaft zur Räson bringen kann!

Ich halte den vorliegenden Gesetzesentwurf zur Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung keineswegs für perfekt. In der vom Rechtsausschuss empfohlenen Form ist die Gesetzesänderung aber ein wichtiger Schritt zur Verwirklichung des Zieles, dass Straftaten sich nicht lohnen dürfen!

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.“

Presseinformation

Artikel-Informationen

erstellt am:
23.09.2016

Ansprechpartner/in:
Frau Wiebke Israel

Nds. Justizministerium
Pressesprecherin
Am Waterlooplatz 1
30169 Hannover
Tel: 0511/120 - 5044

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