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Justizministerin Niewisch-Lennartz begrüßt große Mehrheit des Bundesrats für eine grundlegende Reform des Sexualstrafrechts

„Nein heißt Nein" wird aufgrund der Reform des Sexualstrafrechts zur Leitformel


„Nein heißt Nein! Ohne Wenn und Aber!“ Dies erklärte die Niedersächsische Justizministerin Antje Niewisch-Lennartz anlässlich der heutigen zweiten Lesung des Gesetzesentwurfs zur Reform des Sexualstrafrechts im Bundesrat.

„Ich freue mich sehr, das Ergebnis unserer Arbeit Gesetzesgestalt annehmen zu sehen. Aufgrund der gemeinsamen Initiative mit den Ländern Hamburg, Thüringen, Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen wurde der Gesetzesentwurf der Bundesregierung geschärft und setzt nun den Grundsatz „Nein heißt Nein“ um.“

Die Ministerin erläutert den Paradigmenwechsel so: „Der Wille des Opfers wird in das Zentrum gerückt. Damit wird für die Strafbarkeit von sexuellen Handlungen endlich an das fehlende Einverständnis des Opfers angeknüpft. Das ist ein großer Schritt hin zu einem besseren Schutz der sexuellen Selbstbestimmung.“ Nach der bisherigen Rechtslage kommt es für eine Strafbarkeit auf die Anwendung von Gewalt, auf Gegenwehr des Opfers oder auf weitere besondere Umstände an.

Einzig bezüglich des von der Reform umfassten sog. Gruppenparagraphen äußerte die Ministerin Bedenken. Nach dieser Vorschrift wird bestraft, wer eine Straftat dadurch fördert, dass er sich an einer Personengruppe beteiligt, die eine andere Person zur Begehung einer Straftat bedrängt, wenn von einem Beteiligten der Gruppe eine Straftat gegen die sexuelle Selbstbestimmung begangen wird. „Es ist fraglich, ob diese Vorschrift ausreichend bestimmt ist, um zu Verurteilungen zu kommen“, so die Ministerin.

Presseinformation

Artikel-Informationen

erstellt am:
23.09.2016

Ansprechpartner/in:
Frau Wiebke Israel

Nds. Justizministerium
Pressesprecherin
Am Waterlooplatz 1
30169 Hannover
Tel: 0511/120 - 5044

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