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Internationaler Tag des Ehrenamtes

Staatssekretärin würdigt ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer


Die Staatssekretärin des Niedersächsischen Justizministeriums Stefanie Otte zeichnete heute (Freitag) gemeinsam mit dem Präsidenten des Amtsgerichts Hannover Dr. Götz Wettich rund 30 ehrenamtlich tätige rechtliche Betreuerinnen und Betreuer für ihr besonderes Engagement aus. Die Ehrungen nahm die Staatssekretärin im Rahmen eines Festaktes - anlässlich des internationalen Tags des Ehrenamtes - im Amtsgericht Hannover vor.

„Es kann plötzlich oder auch schleichend passieren, dass jemand seine Angelegenheiten nicht mehr selber regeln kann. Dann ist es ein Segen, dass es Menschen gibt, die unterstützen, wo es nötig ist. Die ehrenamtlich tätigen rechtlichen Betreuerinnen und Betreuer leisten oft weit mehr, als Ihnen durch Beschluss vom Gericht aufgetragen wurde. Sie schenken anderen Menschen ihre Freizeit, weil es Ihnen nicht egal ist, wie die Schwachen in unserer Gesellschaft klar kommen. Dieses Engagement verdient höchste Anerkennung.“, so die Staatssekretärin.

Hintergrund:

Der Gesetzgeber hat 1992 der Bestellung der ehrenamtlichen Betreuer grundsätzlich den Vorrang vor einer Betreuung durch einen Berufsbetreuer eingeräumt. Damit sollten nicht nur finanzielle Ressourcen eingespart werden, sondern es sollte ausdrücklich Raum für gesellschaftliche Solidarität gegeben werden.

Heute nach fast 25 Jahren lässt sich resümieren, dass das Betreuungswesen ohne die ehrenamtlichen Betreuerinnen und Betreuer, die den Löwenanteil an Betreuungen übernehmen, gar nicht mehr funktionieren könnte. Die Zahl der Betreuungen hat gegenüber 1992 stark zugenommen. Das liegt zum einen daran, dass immer mehr Menschen ein hohes Alter erreichen. Insbesondere demenzielle Erkrankungen nehmen zu. Zum anderen sind weite Lebensbereiche immer mehr „verrechtlicht“, sodass immer mehr ältere, aber zunehmend auch jüngere Menschen Schwierigkeiten haben, sich im Leben zurechtzufinden. Erfreulich ist auch, dass zunehmend mehr Menschen in ihrem aktiven Lebensabschnitt eine jederzeit widerrufliche Vorsorgevollmacht erteilen und damit sicherstellen, dass eine von ihnen ausgewählte Vertrauensperson alle wichtigen Entscheidungen treffen kann, wenn sie selbst dazu nicht mehr in der Lage sind. Liegt keine Vollmacht vor, dann bestellt das Gericht vorzugsweise einen ehrenamtlichen Betreuer.

Artikel-Informationen

erstellt am:
09.12.2016
zuletzt aktualisiert am:
15.12.2016

Ansprechpartner/in:
Frau Katja Josephi

Nds. Justizministerium
Pressesprecherin
Am Waterlooplatz 1
30169 Hannover
Tel: 0511 / 120-5044

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