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Geldverwaltung statt Ersatzfreiheitsstrafe: Justizministerin baut Erfolgsmodell weiter aus

Startschuss für Umsetzung im Landgerichtsbezirk Verden


Niewisch-Lennartz: „Verurteilte, die ihre Geldstrafe nicht bezahlen können, gehören nicht ins Gefängnis.“

Am heutigen Dienstag (5.9.) hat die Niedersächsische Justizministerin Antje Niewisch-Lennartz in der Anlaufstelle für Straffällige in Delmenhorst den offiziellen Startschuss für das Projekt "Geldverwaltung statt Vollstreckung von Ersatzfreiheitsstrafe" für den Landgerichtsbezirk Verden gegeben. Damit steht jetzt auch in Verden - und damit in 10 von 11 Landgerichtsbezirken in Niedersachsen - das Angebot zur Verfügung. Für die Ausweitung des Projekts auf den Landgerichtsbezirk Verden sind für die Jahre 2017 und 2018 zusätzliche Mittel durch den Landtag bereit gestellt worden.

Justizministerin Antje Niewisch-Lennartz: „Das Projekt ist eine niedersächsische Erfolgsgeschichte. Ich danke dem Diakonischen Werk, der Caritas und dem Paritätischen Wohlfahrtsverband als Träger der Straffälligenhilfe für ihr Engagement für dieses Projekt. Durch die wertvolle Arbeit der Anlaufstellen kann in vielen Fällen die Vollstreckung von Ersatzfreiheitsstrafen von vornherein vermieden werden. Ich freue mich sehr, dass wir das landesweit etablierte Projekt nun auch im Landgerichtsbezirk Verden anbieten können.“

Die Ministerin erklärte weiter: „Verurteilte, die ihre Geldstrafe nicht bezahlen können, gehören nicht ins Gefängnis. In der kurzen Zeit ihres Aufenthalts kann der Grundgedanke der Resozialisierung nicht verwirklicht werden. In solchen Fällen schadet die Haft.“

Im Jahr 2016 wurden durch die Anlaufstellen für Straffällige landesweit 1.923 zu Geldstrafen Verurteilte betreut. Davon wurden 23,7 Prozent der Betreuungen erfolgreich abgeschlossen, 73,9 Prozent der Fälle sind bereits teilweise erfolgreich; lediglich 2,4 Prozent sind gescheitert. Der Gesamtbetrag der von den Anlaufstellen an die Staatsanwaltschaften überwiesenen Summe der Geldstrafen belief sich im Jahr 2016 auf rund 486.000 Euro. Außerdem konnten durch die Vermeidung der Vollstreckung von Ersatzfreiheitsstrafen allein im Jahr 2016 rund 4 Millionen Euro an Haftkosten eingespart werden. Ein Hafttag verursacht in Niedersachsen Kosten von rund 150 Euro.

Kai Kupka, Diakonisches Werk der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg e.V.: „Viele Verurteilte sind mit der Zahlung der Geldstrafe schlicht überfordert. Gerade sie nehmen unser Angebot sehr gerne an. Oftmals können wir sie auch in anderen Bereichen beraten. Haftvermeidung ist Auftrag der Straffälligenhilfe in Niedersachsen. Mit dieser Hilfe können wir einen spürbaren Beitrag dazu leisten.“

Angelika Gresel-Appelbaum, Leiterin der Staatsanwaltschaft Verden: „Ich freue mich, dass die Verurteilten jetzt auch in unserem Bezirk eine Anlaufstelle haben. Hier können sie bei der Bezahlung ihrer Geldstrafen individuell die notwendige Hilfe finden. Durch die Unterstützung bei der Regelung ihrer Finanzen wird auch einer erneuten Straffälligkeit vorgebeugt.“

Projekt „Geldverwaltung statt Vollstreckung von Ersatzfreiheitsstrafe“

Das Strafgesetz sieht im Wesentlichen nur zwei Sanktionen vor: Freiheitsstrafen und Geldstrafen. Bei mittellosen Verurteilten, die die Geldstrafen nicht bezahlen können, läuft dies in der Praxis häufig auf Ersatzfreiheitsstrafen hinaus. Denn: Wird eine Geldstrafe nicht bezahlt, tritt anstelle eines Tagessatzes ein Tag Freiheitsstrafe (§ 43 StGB). Die daraus erwachsenden kurzen Freiheitsstrafen und die damit entstehenden Haftkosten stehen häufig nicht im Verhältnis.

Die Anlaufstellen für Straffällige führen das Projekt „Geldverwaltung statt Vollstreckung von Ersatzfreiheitsstrafe“ seit 2010 landesweit durch. Sie bieten zu einer Geldstrafe verurteilten Personen betreuende Geldverwaltung an. Ziel ist, sie bei der Zahlung ihrer Geldstrafen zu unterstützen und auf diese Weise Ersatzfreiheitsstrafen wegen Nichtzahlung zu vermeiden. Die Anlaufstellen ermitteln mit dem Verurteilten gemeinsam eine nachhaltig tragbare Ratenhöhe und schlagen diese der Staatsanwaltschaft zur Zahlung der Geldstrafe vor. Der Verurteilte tritt zur Gewährleistung einer erfolgreichen Ratenzahlung seine Einkünfte, in der Regel die Ansprüche auf Sozialleistungen, ab. Die Zahlung der Raten erfolgt dann über die Anlaufstellen.

Presseinformation

Artikel-Informationen

erstellt am:
05.09.2017

Ansprechpartner/in:
Frau Marika Tödt

Nds. Justizministerium
Pressesprecherin
Am Waterlooplatz 1
30169 Hannover
Tel: 0511 / 120-5043
Fax: 0511 / 120-5181

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