Antwort auf die Mündliche Anfrage: „Zukunft der Justizwachtmeister“
131. bis 133. Sitzung des Niedersächsischen Landtages, Mündliche Anfrage Nr. 13
Die Justizministerin Antje Niewisch-Lennartz beantwortet namens der Landesregierung die Mündliche Anfrage Nr. 13 des Abgeordneten Karl-Heinz Bley (CDU):
Vorbemerkung des Abgeordneten
In den niedersächsischen Gerichten werden Sicherheit und Ordnung vor allem durch die Justizwachtmeisterinnen und Justizwachtmeister gewährleistet. Sie führen Angeklagte vor, kontrollieren den Einlass zu den Gerichten und übernehmen damit Aufgaben, die stark an Bedeutung gewonnen haben. Justizwachtmeister werden in der niedrigsten Besoldungsgruppe A5 eingestellt. Manche Justizwachtmeister wurden in der Vergangenheit mit A3 eingestellt und werden mit A5 pensioniert werden. Die Justizwachtmeister sind der Ansicht, dass so niedrige Bewertungen ihrer Arbeit, der gestiegenen Verantwortung und der Wettbewerbssituation auf dem Arbeitsmarkt nicht mehr genügen. Auch soll an mehreren Gerichten Vertrauensarbeitszeit eingeführt worden sein, von der die Justizwachtmeister und -meisterinnen jedoch ausgenommen seien.
Vorbemerkung der Landesregierung
Die Justizwachtmeisterinnen und Justizwachtmeister gewährleisten bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften die Sicherheit und Ordnung. Dieser Aufgabenbereich umfasst insbesondere
- den Dienst in den Terminen und Sitzungen einschließlich des Vollzugs sitzungspolizeilicher Maßnahmen,
- die Vorführung der Gefangenen zu Terminen und Sitzungen,
- die Bewachung der vorgeführten, in Haft genommenen oder auf besondere Anordnung zu beaufsichtigenden Personen innerhalb der Justizgebäude sowie
- die Aufrechterhaltung der Ruhe, Ordnung und Sicherheit in den Justizgebäuden, insbesondere die Durchführung von Einlasskontrollen.
Daneben sind sie unter anderem für den reibungslosen Posteingang und -ausgang sowie den Transport von Akten zuständig. Sie sind häufig erste Anlaufstelle für rechtsuchende Bürgerinnen und Bürger und erteilen allgemeine Auskünfte.
Die Landesregierung ist sich auch vor dem Hintergrund der sicherheitsrelevanten Vorkommnisse in den letzten Jahren der besonderen Bedeutung des Justizwachtmeisterdienstes in der niedersächsischen Justiz bewusst.
Zur Abgeltung der Mehrbedarfe, die durch verstärkte Sicherheitsanforderungen sowie durch Sicherheitseinsätze von Justizwachtmeisterinnen und Justizwachtmeistern in Gerichtsverhandlungen erforderlich geworden sind, wurden mit dem Haushaltsplan 2015 insgesamt 20 zusätzliche Planstellen (jeweils zehn der Bes.-Gr’en A 5 und A 6) neu ausgebracht.
Für die Wahrnehmung höherwertiger Aufgaben ist den Justizwachtmeisterinnen und Justizwachtmeistern der Aufstieg bis in die Bes.-Gr. A 8 eröffnet. Um auch künftig eine angemessene Stellenausstattung zu gewährleisten, werden dem Wachtmeisterdienst mit dem Haushaltsplan 2017/2018 zehn höherwertige Stellen der Bes.-Gr. A 7 (jeweils fünf zum 01.07.2017 und zum 01.07.2018) zugelegt.
Dieses vorausgeschickt beantwortet das Niedersächsische Justizministerium namens der Landesregierung die Fragen wie folgt:
1. Wie hoch ist der durchschnittliche Bruttoverdienst der Justizwachtmeister in Niedersachsen?
Nach den Durchschnittssätzen für die Veranschlagung der Personalausgaben in 2017 (Anlage 5 des RdErl. d. MF vom 3.5.2017 betr. Tabellen der standardisierten Personalkostensätze für die Durchführung von Gesetzesfolgenabschätzungen und Wirtschaftlichkeitsberechnungen sowie der Durchschnittssätze für die Veranschlagung der Personalausgaben für 2017 und 2018) beträgt der Durchschnittssatz für
- Bes.-Gr. A 5 (Laufbahngruppe 1, 1. Einstiegsamt) 31.756 € pro Jahr
- Bes.-Gr. A 6 (Laufbahngruppe 1, 1. Einstiegsamt) 33.549 € pro Jahr
- Bes.-Gr. A 7 (Laufbahngruppe 1, 2. Einstiegsamt) 34.148 € pro Jahr
- Bes.-Gr. A 8 (Laufbahngruppe 1, 2. Einstiegsamt) 37.601 € pro Jahr
Dies entspricht einer monatlichen Durchschnittsbesoldung zwischen 2.646 € und 3.133 €.
Die Durchschnittssätze werden auf Basis der vom NLBV ermittelten Ist-Ausgaben je Besoldungsgruppe im Zahlmonat Oktober 2016 berechnet, wobei
- die Auswirkungen der linearen Anpassung ab 1.6.2017 (2,5%),
- die Jahressonderzahlung für Kinder,
- die Jahressonderzahlung für Beamtinnen und Beamte bis Bes.-Gr. A 8,
- die Amtszulagen,
- die Stellen- sowie Erschwerniszulagen
einbezogen wurden.
2. An welchen Gerichten wurde Vertrauensarbeitszeit eingeführt, und wurden die Justizwachtmeister - gegebenenfalls aus welchen Gründen - hiervon ausgeschlossen?
Bei einer Vielzahl der niedersächsischen Gerichte und Staatsanwaltschaften wurde das Arbeitszeitmodell „Vertrauensarbeitszeit“ durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Laufbahngruppe 1, 2. Einstiegsamt und die Tarifbeschäftigten des ehemaligen mittleren Dienstes sowie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsamt erprobt. Aus den Anlagen 1 und 2 ergeben sich die Gerichte und Staatsanwaltschaften, die nach Ablauf der Erprobungsphase mit Zustimmung des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport das Arbeitszeitmodell „Vertrauensarbeitszeit“ bis zum Abschluss einer neuen niedersächsischen Gleitzeitvereinbarung unbefristet fortführen.
Eine Erprobung der Vertrauensarbeitszeit im Justizwachtmeisterdienst ist bisher nicht erfolgt.
Die Aufgabenbereiche des Justizwachtmeisterdienstes und die daraus resultierenden Anforderungen unterscheiden sich wesentlich von den Aufgabenbereichen der an der Erprobung der Vertrauensarbeitszeit bereits teilnehmenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der anderen Laufbahngruppen. Die sicherheitsrelevanten Tätigkeiten des Justizwachtmeisterdienstes haben nach § 1 Abs. 2 der Dienstordnung für den Justizwachtmeisterdienst (AV d. MJ v. 14.12.2006 [2370 – 103.8]) Priorität und erfordern für die gesamten Dienststunden eine Präsenz im Gericht. Insbesondere bei unvorhersehbaren, sicherheitsrelevanten Vorfällen müssen Präsenz und in ausreichender Personenstärke Einsatzfähigkeit der Justizwachtmeisterinnen und Justizwachtmeister gewährleistet sein.
Diesen insofern stark fremdbestimmten, in ihrem Umfang und Zeitpunkt des Anfalls teilweise nicht vorhersehbaren Aufgabenbereichen steht das Arbeitszeitmodell der Vertrauensarbeitszeit als die größtmögliche Form einer selbstbestimmten Gestaltung der Arbeitszeit gegenüber. Aus diesem Grund ist eine Erprobung dieses Arbeitszeitmodells im Justizwachtmeisterdienst bisher nicht erfolgt.
3. Welche Verbesserungen für die Justizwachtmeister plant die Landesregierung?
Die niedersächsische Justiz arbeitet bereits seit 2008 mit einem Personalentwicklungskonzept für den Justizwachtmeisterdienst. Strukturelle Veränderungen in der Justiz sowie die zunehmende Bedeutung von Sicherheitsbelangen in Gerichten und Staatsanwaltschaften haben zu Veränderungen des Berufsbildes der Justizwachtmeisterinnen und Justizwachtmeister sowie Justizhelferinnen und Justizhelfer geführt. Sicherheitsrelevante Tätigkeiten genießen, wie unter 2. ausgeführt, Priorität. Diesem Grundsatz trägt im Personalentwicklungskonzept eine veränderte Bildung von Schwerpunkten in der Aus- und Fortbildung Rechnung. Es sollen psychologische Kenntnisse, Verhandlungsstrategien und Verhaltensmaßregeln im Konfliktfall vermittelt werden. Hierdurch soll die Sicherheit an Gerichten und Staatsanwaltschaften nicht nur bei Vorführungen, sondern auch im Umgang mit schwierigem Publikum nachhaltig erhöht werden. Das Personalentwicklungskonzept soll sicherstellen, dass Leistungswille und Einsatzbereitschaft bei Beförderungsverfahren berücksichtigt werden. Durch klare Vorgaben über Förder-und Entwicklungsmöglichkeiten soll die Attraktivität des Wachtmeisterdienstes und die Zufriedenheit der Bediensteten gesteigert werden.
Auf der Grundlage des Sicherheitskonzeptes 2014 finden jährlich bis zu 15 Sicherheitstrainings an den Gerichten und Staatsanwaltschaften statt, die durch regelmäßige Veranstaltungen zum Erfahrungsaustausch und Fortbildungsangebote ergänzt werden. Das Niedersächsische Justizministerium hat zudem berufsspezifische Handlungsempfehlungen zum Umgang mit sogenannten „Reichsbürgern“ und anderen Petenten entwickelt, die den Justizwachtmeisterinnen und Justizwachtmeistern Hilfestellung bieten. Hierzu gehört auch die Unterstützung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei der Verteidigung gegenüber unberechtigten Schadensersatzforderungen im Zusammenhang mit dienstlichen Tätigkeiten. Diese Handreichungen sollen in Zusammenarbeit mit den Justizwachtmeisterinnen und Justizwachtmeistern fortgeschrieben werden.
Das Niedersächsische Justizministerium hat ferner in enger Zusammenarbeit mit seinem Geschäftsbereich Empfehlungen zum Gesundheitsmanagement im Justizwachtmeisterdienst erarbeitet und diese Anfang 2016 allen Gerichten und Staatsanwaltschaften zur Verfügung gestellt. Die Empfehlungen sollen helfen, die Arbeitsbedingungen und das Arbeitsumfeld in den Wachtmeistereien weiter zu verbessern. Sie sind das Ergebnis landesweiter Befragungen und richten sich an die Behörden- und Geschäftsleitungen der Gerichte und Staatsanwaltschaften, an die Leitungen der Wachtmeistereien und an die Wachtmeisterinnen und Wachtmeister sowie Justizhelferinnen und Justizhelfer.
Anlage 1
Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsamt
- Amtsgericht Achim
- Amtsgericht Alfeld
- Amtsgericht Aurich
- Amtsgericht Bad Iburg
- Amtsgericht Bersenbrück
- Amtsgericht Brake
- Amtsgericht Braunschweig
- Amtsgericht Burgdorf
- Amtsgericht Burgwedel
- Amtsgericht Buxtehude
- Amtsgericht Celle
- Amtsgericht Cloppenburg
- Amtsgericht Delmenhorst
- Amtsgericht Diepholz
- Amtsgericht Duderstadt
- Amtsgericht Einbeck
- Amtsgericht Elze
- Amtsgericht Emden
- Amtsgericht Gifhorn
- Amtsgericht Goslar
- Amtsgericht Hameln
- Amtsgericht Hannover
- Amtsgericht Hann.Münden
- Amtsgericht Helmstedt
- Amtsgericht Herzberg am Harz
- Amtsgericht Hildesheim
- Amtsgericht Holzminden
- Amtsgericht Langen
- Amtsgericht Leer
- Amtsgericht Lehrte
- Amtsgericht Lingen
- Amtsgericht Lüneburg
- Amtsgericht Meppen
- Amtsgericht Nordenham
- Amtsgericht Nordhorn
- Amtsgericht Northeim
- Amtsgericht Oldenburg
- Amtsgericht Osnabrück
- Amtsgericht Osterholz-Scharmbeck
- Amtsgericht Osterode am Harz
- Amtsgericht Papenburg
- Amtsgericht Peine
- Amtsgericht Rotenburg
- Amtsgericht Salzgitter
- Amtsgericht Soltau
- Amtsgericht Springe
- Amtsgericht Stade
- Amtsgericht Sulingen
- Amtsgericht Syke
- Amtsgericht Tostedt
- Amtsgericht Uelzen
- Amtsgericht Vechta
- Amtsgericht Verden
- Amtsgericht Walsrode
- Amtsgericht Wennigsen
- Amtsgericht Westerstede
- Amtsgericht Wildeshausen
- Amtsgericht Wilhelmshaven
- Amtsgericht Winsen
- Amtsgericht Wittmund
- Amtsgericht Wolfenbüttel
- Amtsgericht Wolfsburg
- Landgericht Braunschweig
- Landgericht Göttingen
- Landgericht Hannover
- Landgericht Hildesheim
- Landgericht Lüneburg
- Landgericht Oldenburg
- Landgericht Osnabrück
- Landgericht Verden
- Oberlandesgericht Braunschweig
- Oberlandesgericht Celle
- Oberlandesgericht Oldenburg
- Verwaltungsgericht Braunschweig
- Verwaltungsgericht Göttingen
- Landessozialgericht Nds. Bremen
- Sozialgericht Aurich
- Sozialgericht Braunschweig
- Sozialgericht Hannover
- Sozialgericht Hildesheim
- Sozialgericht Lüneburg
- Sozialgericht Oldenburg
- Sozialgericht Osnabrück
- Sozialgericht Stade
- Landesarbeitsgericht
- Arbeitsgericht Braunschwieg
- Arbeitsgericht Celle
- Arbeitsgericht Emden
- Arbeitsgericht Göttingen
- Arbeitsgericht Hameln
- Arbeitsgericht Hannover
- Arbeitsgericht Hildesheim
- Arbeitsgericht Lingen
- Arbeitsgericht Lüneburg
- Arbeitsgericht Nienburg
- Arbeitsgericht Oldenburg
- Arbeitsgericht Osnabrück
- Arbeitsgericht Stade
- Arbeitsgericht Verden
- Arbeitsgericht Wilhelmshaven
- Generalstaatsanwaltschaft Celle
- Generalstaatsanwaltschaft Oldenburg
- Generalstaatsanwaltschaft Braunschweig
- Staatsanwaltschaft Braunschweig
- Staatsanwaltschaft Göttingen
- Staatsanwaltschaft Bückeburg
- Staatsanwaltschaft Hannover
- Staatsanwaltschaft Hildesheim
- Staatsanwaltschaft Lüneburg
- Staatsanwaltschaft Verden
- Staatsanwaltschaft Stade
- Staatsanwaltschaft Aurich
- Staatsanwaltschaft Oldenburg
- Staatsanwaltschaft Osnabrück
Anlage 2
Laufbahngruppe 1 - 2. Einstiegsamt - und Tarifbeschäftigte des ehemaligen mittleren Dienstes
- Amtsgericht Achim
- Amtsgericht Alfeld
- Amtsgericht Aurich
- Amtsgericht Bad Iburg
- Amtsgericht Braunschweig
- Amtsgericht Burgdorf
- Amtsgericht Burgwedel
- Amtsgericht Celle
- Amtsgericht Cloppenburg
- Amtsgericht Duderstadt
- Amtsgericht Einbeck
- Amtsgericht Elze
- Amtsgericht Gifhorn
- Amtsgericht Göttingen
- Amtsgericht Hannover
- Amtsgericht Herzberg am Harz
- Amtsgericht Hildesheim
- Amtsgericht Leer
- Amtsgerichte Lehrte
- Amtsgericht Lingen (Ems)
- Amtsgericht Lüneburg
- Amtsgericht Nordhorn
- Amtsgericht Papenburg
- Amtsgericht Peine
- Amtsgericht Rotenburg
- Amtsgericht Soltau
- Amtsgericht Tostedt
- Amtsgericht Uelzen
- Amtsgericht Walsrode
- Amtsgericht Wennigsen(Deister)
- Amtsgericht Winsen (Luhe)
- Amtsgericht Wolfenbüttel
- Amtsgericht Wolfsburg
- Landgericht Göttingen
- Landgericht Hannover
- Landgericht Hildesheim
- Landgericht Lüneburg
- Landgericht Oldenburg
- Landgericht Osnabrück
- Landgericht Stade
- Landgericht Verden
- Oberlandesgericht Braunschweig
- Oberlandesgericht Oldenburg
- Generalstaatsanwaltschaft Oldenburg
- Staatsanwaltschaft Braunschweig
- Staatsanwaltschaft Bückeburg
- Staatsanwaltschaft Göttingen
- Staatsanwaltschaft Lüneburg
- Staatsanwaltschaft Oldenburg
- Staatsanwaltschaft Stade
- Verwaltungsgericht Braunschweig
- Verwaltungsgericht Lüneburg
- Sozialgericht Aurich
- Sozialgericht Braunschweig
- Sozialgericht Hildesheim
- Sozialgericht Lüneburg
- Sozialgericht Osnabrück
- Sozialgericht Stade
- Arbeitsgericht Emden
- Arbeitsgericht Hameln
- Arbeitsgericht Hildesheim
- Arbeitsgericht Lüneburg
- Arbeitsgericht Oldenburg
Artikel-Informationen
erstellt am:
15.06.2017
Ansprechpartner/in:
Frau Marika Tödt
Nds. Justizministerium
Pressesprecherin
Am Waterlooplatz 1
30169 Hannover
Tel: 0511 / 120-5043
Fax: 0511 / 120-5181