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Antwort auf die Mündliche Anfrage: „Zukunft der Justizwachtmeister“

131. bis 133. Sitzung des Niedersächsischen Landtages, Mündliche Anfrage Nr. 13


Die Justizministerin Antje Niewisch-Lennartz beantwortet namens der Landesregierung die Mündliche Anfrage Nr. 13 des Abgeordneten Karl-Heinz Bley (CDU):

Vorbemerkung des Abgeordneten

In den niedersächsischen Gerichten werden Sicherheit und Ordnung vor allem durch die Justizwachtmeisterinnen und Justizwachtmeister gewährleistet. Sie führen Angeklagte vor, kontrollieren den Einlass zu den Gerichten und übernehmen damit Aufgaben, die stark an Bedeutung gewonnen haben. Justizwachtmeister werden in der niedrigsten Besoldungsgruppe A5 eingestellt. Manche Justizwachtmeister wurden in der Vergangenheit mit A3 eingestellt und werden mit A5 pensioniert werden. Die Justizwachtmeister sind der Ansicht, dass so niedrige Bewertungen ihrer Arbeit, der gestiegenen Verantwortung und der Wettbewerbssituation auf dem Arbeitsmarkt nicht mehr genügen. Auch soll an mehreren Gerichten Vertrauensarbeitszeit eingeführt worden sein, von der die Justizwachtmeister und -meisterinnen jedoch ausgenommen seien.

Vorbemerkung der Landesregierung

Die Justizwachtmeisterinnen und Justizwachtmeister gewährleisten bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften die Sicherheit und Ordnung. Dieser Aufgabenbereich umfasst insbesondere

  • den Dienst in den Terminen und Sitzungen einschließlich des Vollzugs sitzungspolizeilicher Maßnahmen,
  • die Vorführung der Gefangenen zu Terminen und Sitzungen,
  • die Bewachung der vorgeführten, in Haft genommenen oder auf besondere Anordnung zu beaufsichtigenden Personen innerhalb der Justizgebäude sowie
  • die Aufrechterhaltung der Ruhe, Ordnung und Sicherheit in den Justizgebäuden, insbesondere die Durchführung von Einlasskontrollen.

Daneben sind sie unter anderem für den reibungslosen Posteingang und -ausgang sowie den Transport von Akten zuständig. Sie sind häufig erste Anlaufstelle für rechtsuchende Bürgerinnen und Bürger und erteilen allgemeine Auskünfte.

Die Landesregierung ist sich auch vor dem Hintergrund der sicherheitsrelevanten Vorkommnisse in den letzten Jahren der besonderen Bedeutung des Justizwachtmeisterdienstes in der niedersächsischen Justiz bewusst.

Zur Abgeltung der Mehrbedarfe, die durch verstärkte Sicherheitsanforderungen sowie durch Sicherheitseinsätze von Justizwachtmeisterinnen und Justizwachtmeistern in Gerichtsverhandlungen erforderlich geworden sind, wurden mit dem Haushaltsplan 2015 insgesamt 20 zusätzliche Planstellen (jeweils zehn der Bes.-Gr’en A 5 und A 6) neu ausgebracht.

Für die Wahrnehmung höherwertiger Aufgaben ist den Justizwachtmeisterinnen und Justizwachtmeistern der Aufstieg bis in die Bes.-Gr. A 8 eröffnet. Um auch künftig eine angemessene Stellenausstattung zu gewährleisten, werden dem Wachtmeisterdienst mit dem Haushaltsplan 2017/2018 zehn höherwertige Stellen der Bes.-Gr. A 7 (jeweils fünf zum 01.07.2017 und zum 01.07.2018) zugelegt.

Dieses vorausgeschickt beantwortet das Niedersächsische Justizministerium namens der Landesregierung die Fragen wie folgt:

1. Wie hoch ist der durchschnittliche Bruttoverdienst der Justizwachtmeister in Niedersachsen?

Nach den Durchschnittssätzen für die Veranschlagung der Personalausgaben in 2017 (Anlage 5 des RdErl. d. MF vom 3.5.2017 betr. Tabellen der standardisierten Personalkostensätze für die Durchführung von Gesetzesfolgenabschätzungen und Wirtschaftlichkeitsberechnungen sowie der Durchschnittssätze für die Veranschlagung der Personalausgaben für 2017 und 2018) beträgt der Durchschnittssatz für

  • Bes.-Gr. A 5 (Laufbahngruppe 1, 1. Einstiegsamt) 31.756 € pro Jahr
  • Bes.-Gr. A 6 (Laufbahngruppe 1, 1. Einstiegsamt) 33.549 € pro Jahr
  • Bes.-Gr. A 7 (Laufbahngruppe 1, 2. Einstiegsamt) 34.148 € pro Jahr
  • Bes.-Gr. A 8 (Laufbahngruppe 1, 2. Einstiegsamt) 37.601 € pro Jahr

Dies entspricht einer monatlichen Durchschnittsbesoldung zwischen 2.646 € und 3.133 €.

Die Durchschnittssätze werden auf Basis der vom NLBV ermittelten Ist-Ausgaben je Besoldungsgruppe im Zahlmonat Oktober 2016 berechnet, wobei

  • die Auswirkungen der linearen Anpassung ab 1.6.2017 (2,5%),
  • die Jahressonderzahlung für Kinder,
  • die Jahressonderzahlung für Beamtinnen und Beamte bis Bes.-Gr. A 8,
  • die Amtszulagen,
  • die Stellen- sowie Erschwerniszulagen

einbezogen wurden.

2. An welchen Gerichten wurde Vertrauensarbeitszeit eingeführt, und wurden die Justizwachtmeister - gegebenenfalls aus welchen Gründen - hiervon ausgeschlossen?

Bei einer Vielzahl der niedersächsischen Gerichte und Staatsanwaltschaften wurde das Arbeitszeitmodell „Vertrauensarbeitszeit“ durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Laufbahngruppe 1, 2. Einstiegsamt und die Tarifbeschäftigten des ehemaligen mittleren Dienstes sowie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsamt erprobt. Aus den Anlagen 1 und 2 ergeben sich die Gerichte und Staatsanwaltschaften, die nach Ablauf der Erprobungsphase mit Zustimmung des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport das Arbeitszeitmodell „Vertrauensarbeitszeit“ bis zum Abschluss einer neuen niedersächsischen Gleitzeitvereinbarung unbefristet fortführen.

Eine Erprobung der Vertrauensarbeitszeit im Justizwachtmeisterdienst ist bisher nicht erfolgt.

Die Aufgabenbereiche des Justizwachtmeisterdienstes und die daraus resultierenden Anforderungen unterscheiden sich wesentlich von den Aufgabenbereichen der an der Erprobung der Vertrauensarbeitszeit bereits teilnehmenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der anderen Laufbahngruppen. Die sicherheitsrelevanten Tätigkeiten des Justizwachtmeisterdienstes haben nach § 1 Abs. 2 der Dienstordnung für den Justizwachtmeisterdienst (AV d. MJ v. 14.12.2006 [2370 – 103.8]) Priorität und erfordern für die gesamten Dienststunden eine Präsenz im Gericht. Insbesondere bei unvorhersehbaren, sicherheitsrelevanten Vorfällen müssen Präsenz und in ausreichender Personenstärke Einsatzfähigkeit der Justizwachtmeisterinnen und Justizwachtmeister gewährleistet sein.

Diesen insofern stark fremdbestimmten, in ihrem Umfang und Zeitpunkt des Anfalls teilweise nicht vorhersehbaren Aufgabenbereichen steht das Arbeitszeitmodell der Vertrauensarbeitszeit als die größtmögliche Form einer selbstbestimmten Gestaltung der Arbeitszeit gegenüber. Aus diesem Grund ist eine Erprobung dieses Arbeitszeitmodells im Justizwachtmeisterdienst bisher nicht erfolgt.

3. Welche Verbesserungen für die Justizwachtmeister plant die Landesregierung?

Die niedersächsische Justiz arbeitet bereits seit 2008 mit einem Personalentwicklungskonzept für den Justizwachtmeisterdienst. Strukturelle Veränderungen in der Justiz sowie die zunehmende Bedeutung von Sicherheitsbelangen in Gerichten und Staatsanwaltschaften haben zu Veränderungen des Berufsbildes der Justizwachtmeisterinnen und Justizwachtmeister sowie Justizhelferinnen und Justizhelfer geführt. Sicherheitsrelevante Tätigkeiten genießen, wie unter 2. ausgeführt, Priorität. Diesem Grundsatz trägt im Personalentwicklungskonzept eine veränderte Bildung von Schwerpunkten in der Aus- und Fortbildung Rechnung. Es sollen psychologische Kenntnisse, Verhandlungsstrategien und Verhaltensmaßregeln im Konfliktfall vermittelt werden. Hierdurch soll die Sicherheit an Gerichten und Staatsanwaltschaften nicht nur bei Vorführungen, sondern auch im Umgang mit schwierigem Publikum nachhaltig erhöht werden. Das Personalentwicklungskonzept soll sicherstellen, dass Leistungswille und Einsatzbereitschaft bei Beförderungsverfahren berücksichtigt werden. Durch klare Vorgaben über Förder-und Entwicklungsmöglichkeiten soll die Attraktivität des Wachtmeisterdienstes und die Zufriedenheit der Bediensteten gesteigert werden.

Auf der Grundlage des Sicherheitskonzeptes 2014 finden jährlich bis zu 15 Sicherheitstrainings an den Gerichten und Staatsanwaltschaften statt, die durch regelmäßige Veranstaltungen zum Erfahrungsaustausch und Fortbildungsangebote ergänzt werden. Das Niedersächsische Justizministerium hat zudem berufsspezifische Handlungsempfehlungen zum Umgang mit sogenannten „Reichsbürgern“ und anderen Petenten entwickelt, die den Justizwachtmeisterinnen und Justizwachtmeistern Hilfestellung bieten. Hierzu gehört auch die Unterstützung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei der Verteidigung gegenüber unberechtigten Schadensersatzforderungen im Zusammenhang mit dienstlichen Tätigkeiten. Diese Handreichungen sollen in Zusammenarbeit mit den Justizwachtmeisterinnen und Justizwachtmeistern fortgeschrieben werden.

Das Niedersächsische Justizministerium hat ferner in enger Zusammenarbeit mit seinem Geschäftsbereich Empfehlungen zum Gesundheitsmanagement im Justizwachtmeisterdienst erarbeitet und diese Anfang 2016 allen Gerichten und Staatsanwaltschaften zur Verfügung gestellt. Die Empfehlungen sollen helfen, die Arbeitsbedingungen und das Arbeitsumfeld in den Wachtmeistereien weiter zu verbessern. Sie sind das Ergebnis landesweiter Befragungen und richten sich an die Behörden- und Geschäftsleitungen der Gerichte und Staatsanwaltschaften, an die Leitungen der Wachtmeistereien und an die Wachtmeisterinnen und Wachtmeister sowie Justizhelferinnen und Justizhelfer.

Anlage 1

Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsamt

  1. Amtsgericht Achim
  2. Amtsgericht Alfeld
  3. Amtsgericht Aurich
  4. Amtsgericht Bad Iburg
  5. Amtsgericht Bersenbrück
  6. Amtsgericht Brake
  7. Amtsgericht Braunschweig
  8. Amtsgericht Burgdorf
  9. Amtsgericht Burgwedel
  10. Amtsgericht Buxtehude
  11. Amtsgericht Celle
  12. Amtsgericht Cloppenburg
  13. Amtsgericht Delmenhorst
  14. Amtsgericht Diepholz
  15. Amtsgericht Duderstadt
  16. Amtsgericht Einbeck
  17. Amtsgericht Elze
  18. Amtsgericht Emden
  19. Amtsgericht Gifhorn
  20. Amtsgericht Goslar
  21. Amtsgericht Hameln
  22. Amtsgericht Hannover
  23. Amtsgericht Hann.Münden
  24. Amtsgericht Helmstedt
  25. Amtsgericht Herzberg am Harz
  26. Amtsgericht Hildesheim
  27. Amtsgericht Holzminden
  28. Amtsgericht Langen
  29. Amtsgericht Leer
  30. Amtsgericht Lehrte
  31. Amtsgericht Lingen
  32. Amtsgericht Lüneburg
  33. Amtsgericht Meppen
  34. Amtsgericht Nordenham
  35. Amtsgericht Nordhorn
  36. Amtsgericht Northeim
  37. Amtsgericht Oldenburg
  38. Amtsgericht Osnabrück
  39. Amtsgericht Osterholz-Scharmbeck
  40. Amtsgericht Osterode am Harz
  41. Amtsgericht Papenburg
  42. Amtsgericht Peine
  43. Amtsgericht Rotenburg
  44. Amtsgericht Salzgitter
  45. Amtsgericht Soltau
  46. Amtsgericht Springe
  47. Amtsgericht Stade
  48. Amtsgericht Sulingen
  49. Amtsgericht Syke
  50. Amtsgericht Tostedt
  51. Amtsgericht Uelzen
  52. Amtsgericht Vechta
  53. Amtsgericht Verden
  54. Amtsgericht Walsrode
  55. Amtsgericht Wennigsen
  56. Amtsgericht Westerstede
  57. Amtsgericht Wildeshausen
  58. Amtsgericht Wilhelmshaven
  59. Amtsgericht Winsen
  60. Amtsgericht Wittmund
  61. Amtsgericht Wolfenbüttel
  62. Amtsgericht Wolfsburg
  63. Landgericht Braunschweig
  64. Landgericht Göttingen
  65. Landgericht Hannover
  66. Landgericht Hildesheim
  67. Landgericht Lüneburg
  68. Landgericht Oldenburg
  69. Landgericht Osnabrück
  70. Landgericht Verden
  71. Oberlandesgericht Braunschweig
  72. Oberlandesgericht Celle
  73. Oberlandesgericht Oldenburg
  74. Verwaltungsgericht Braunschweig
  75. Verwaltungsgericht Göttingen
  76. Landessozialgericht Nds. Bremen
  77. Sozialgericht Aurich
  78. Sozialgericht Braunschweig
  79. Sozialgericht Hannover
  80. Sozialgericht Hildesheim
  81. Sozialgericht Lüneburg
  82. Sozialgericht Oldenburg
  83. Sozialgericht Osnabrück
  84. Sozialgericht Stade
  85. Landesarbeitsgericht
  86. Arbeitsgericht Braunschwieg
  87. Arbeitsgericht Celle
  88. Arbeitsgericht Emden
  89. Arbeitsgericht Göttingen
  90. Arbeitsgericht Hameln
  91. Arbeitsgericht Hannover
  92. Arbeitsgericht Hildesheim
  93. Arbeitsgericht Lingen
  94. Arbeitsgericht Lüneburg
  95. Arbeitsgericht Nienburg
  96. Arbeitsgericht Oldenburg
  97. Arbeitsgericht Osnabrück
  98. Arbeitsgericht Stade
  99. Arbeitsgericht Verden
  100. Arbeitsgericht Wilhelmshaven
  101. Generalstaatsanwaltschaft Celle
  102. Generalstaatsanwaltschaft Oldenburg
  103. Generalstaatsanwaltschaft Braunschweig
  104. Staatsanwaltschaft Braunschweig
  105. Staatsanwaltschaft Göttingen
  106. Staatsanwaltschaft Bückeburg
  107. Staatsanwaltschaft Hannover
  108. Staatsanwaltschaft Hildesheim
  109. Staatsanwaltschaft Lüneburg
  110. Staatsanwaltschaft Verden
  111. Staatsanwaltschaft Stade
  112. Staatsanwaltschaft Aurich
  113. Staatsanwaltschaft Oldenburg
  114. Staatsanwaltschaft Osnabrück

Anlage 2

Laufbahngruppe 1 - 2. Einstiegsamt - und Tarifbeschäftigte des ehemaligen mittleren Dienstes

  1. Amtsgericht Achim
  2. Amtsgericht Alfeld
  3. Amtsgericht Aurich
  4. Amtsgericht Bad Iburg
  5. Amtsgericht Braunschweig
  6. Amtsgericht Burgdorf
  7. Amtsgericht Burgwedel
  8. Amtsgericht Celle
  9. Amtsgericht Cloppenburg
  10. Amtsgericht Duderstadt
  11. Amtsgericht Einbeck
  12. Amtsgericht Elze
  13. Amtsgericht Gifhorn
  14. Amtsgericht Göttingen
  15. Amtsgericht Hannover
  16. Amtsgericht Herzberg am Harz
  17. Amtsgericht Hildesheim
  18. Amtsgericht Leer
  19. Amtsgerichte Lehrte
  20. Amtsgericht Lingen (Ems)
  21. Amtsgericht Lüneburg
  22. Amtsgericht Nordhorn
  23. Amtsgericht Papenburg
  24. Amtsgericht Peine
  25. Amtsgericht Rotenburg
  26. Amtsgericht Soltau
  27. Amtsgericht Tostedt
  28. Amtsgericht Uelzen
  29. Amtsgericht Walsrode
  30. Amtsgericht Wennigsen(Deister)
  31. Amtsgericht Winsen (Luhe)
  32. Amtsgericht Wolfenbüttel
  33. Amtsgericht Wolfsburg
  34. Landgericht Göttingen
  35. Landgericht Hannover
  36. Landgericht Hildesheim
  37. Landgericht Lüneburg
  38. Landgericht Oldenburg
  39. Landgericht Osnabrück
  40. Landgericht Stade
  41. Landgericht Verden
  42. Oberlandesgericht Braunschweig
  43. Oberlandesgericht Oldenburg
  44. Generalstaatsanwaltschaft Oldenburg
  45. Staatsanwaltschaft Braunschweig
  46. Staatsanwaltschaft Bückeburg
  47. Staatsanwaltschaft Göttingen
  48. Staatsanwaltschaft Lüneburg
  49. Staatsanwaltschaft Oldenburg
  50. Staatsanwaltschaft Stade
  51. Verwaltungsgericht Braunschweig
  52. Verwaltungsgericht Lüneburg
  53. Sozialgericht Aurich
  54. Sozialgericht Braunschweig
  55. Sozialgericht Hildesheim
  56. Sozialgericht Lüneburg
  57. Sozialgericht Osnabrück
  58. Sozialgericht Stade
  59. Arbeitsgericht Emden
  60. Arbeitsgericht Hameln
  61. Arbeitsgericht Hildesheim
  62. Arbeitsgericht Lüneburg
  63. Arbeitsgericht Oldenburg

Presseinformation

Artikel-Informationen

erstellt am:
15.06.2017

Ansprechpartner/in:
Frau Marika Tödt

Nds. Justizministerium
Pressesprecherin
Am Waterlooplatz 1
30169 Hannover
Tel: 0511 / 120-5043
Fax: 0511 / 120-5181

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