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Antwort auf die Mündliche Anfrage: „Wie geht die Zusammenarbeit mit dem DITIB-Verband in der Gefängnisseelsorge weiter?“

Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 3. März 2017, Mündliche Anfrage Nr. 48


Die Justizministerin Antje Niewisch-Lennartz beantwortet namens der Landesregierung die Mündliche Anfrage Nr.48 der Abgeordneten Dr. Marco Genthe, Hillgriet Eilers, Dr. Stefan Birkner und Jörg Bode (FDP):

Vorbemerkung der Abgeordneten

Wie die Neue Osnabrücker Zeitung am 4. Februar 2017 berichtet hat, führt die niedersächsische Polizei Ermittlungen gegen einen Braunschweiger Imam des türkischen DITIB-Verbandes, weil dieser angeblich Anhänger der sogenannte Gülen-Bewegung ausspioniert haben soll. In Hannover und Osnabrück finden sich zudem weitere Verdachtsfälle. Das Land Niedersachsen arbeitet u. a. mit dem DITIB-Verband in der Gefängnisseelsorge zusammen.

Vorbemerkung der Landesregierung

Die Ausübung der islamischen Religion innerhalb des Justizvollzuges sowie der Zutritt der islamischen Religionsgemeinschaften zu den Justizvollzugsanstalten sind durch das Grundrecht der Religionsfreiheit in Art. 4 Abs. 2 GG und das Korporationsgrundrecht in Art. 140 GG i.V.m. Art. 141 WRV geschützt. Nach § 53 des Niedersächsischen Justizvollzugsgesetzes ist den Gefangenen auf einen entsprechenden Wunsch hin dabei zu helfen, mit einer Seelsorgerin oder einem Seelsorger ihrer Religionsgemeinschaft in Verbindung zu treten. Die muslimischen Seelsorgerinnen und Seelsorger in den niedersächsischen Justizvollzugsanstalten werden von den niedersächsischen Landesverbänden von Ditib und Schura vorgeschlagen. Im Zulassungsverfahren führen sie ein Vorstellungsgespräch mit der Anstaltsleitung der jeweiligen Justizvollzugsanstalt und legen ein polizeiliches Führungszeugnis vor. Zudem wird durch das Landeskriminalamt überprüft, ob dort oder in den polizeilichen Verbunddateien Erkenntnisse - auch aus dem Bereich des polizeilichen Staatsschutzes - über die angehende Seelsorgerin bzw. den angehenden Seelsorger vorliegen. Sofern sich hierbei keine auffälligen Erkenntnisse ergeben, werden die Bewerberinnen und Bewerber über ihre Rechte und Pflichten förmlich belehrt und bestätigen dies durch eine schriftliche Verpflichtungserklärung. Es folgt eine sechsmonatige Kennenlernphase, in der die angehenden Seelsorgerinnen und Seelsorger nur in Begleitung von bestellten Seelsorgerinnen und Seelsorgern oder Bediensteten der Justizvollzugsanstalt Kontakt zu Inhaftierten haben dürfen. Nach erfolgreichem Verlauf dieser Phase erfolgt die Bestellung als Seelsorgerin oder Seelsorger. Nach weiteren sechs Monaten überprüft die jeweilige Justizvollzugsanstalt den Verlauf der Zusammenarbeit. Seit der ersten Berufung von muslimischen Seelsorgerinnen und Seelsorgern im Jahr 2014 hat es keine sicherheitsrelevanten Auffälligkeiten gegeben. Auch ein Wechsel bestellter Seelsorger, der in Zusammenhang mit politischen Veränderungen in der Türkei gebracht werden könnte, ist nicht erfolgt. Insgesamt gestaltet sich die bisherige Zusammenarbeit mit den niedersächsischen Landesverbänden von Ditib und Schura im Bereich der Seelsorge im Justizvollzug unproblematisch und konstruktiv.

1. Welche Konsequenzen haben die aktuellen Ermittlungsverfahren gegen DITIB-Imame auf die Zusammenarbeit des Landes mit dem DITIB-Verband in der Gefängnisseelsorge?

Auf die Vorbemerkung wird verwiesen. Ein konkreter Anlass für Maßnahmen, die über die dargestellten hinausgehen, besteht nach dem gegenwärtigen Erkenntnisstand nicht.

2. In welchen Justizvollzugsanstalten sind Imame in der Gefängnisseelsorge tätig, die nicht dem DITIB-Verband oder der Schura angehören?

In der JVA Wolfenbüttel ist seit über 15 Jahren ein Imam tätig, der keinem der genannten Verbände angehört.

3. Wie bewertet die Landesregierung die Zusammenarbeit mit diesen Imamen?

Die Zusammenarbeit mit dem genannten Imam gestaltet sich vertrauensvoll und konstruktiv.

Presseinformation

Artikel-Informationen

erstellt am:
03.03.2017

Ansprechpartner/in:
Frau Katja Josephi

Nds. Justizministerium
Pressesprecherin
Am Waterlooplatz 1
30169 Hannover
Tel: 0511 / 120-5044

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