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Antwort auf die Mündliche Anfrage: „Wer soll Richtern und Staatsanwälten zukünftig zuarbeiten?“

16. Sitzung des Niedersächsischen Landtages, Mündliche Anfrage Nr. 37


Die Justizministerin Barbara Havliza beantwortet namens der Landesregierung die Mündliche Anfrage Nr. 37 der Abgeordneten Dr. Marco Genthe, Jan-Christoph Oetjen und Dr. Stefan Birkner (FDP):

Vorbemerkung der Abgeordneten

Mit Antwort vom 8. März 2018 auf die Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung des FDP-Abgeordneten Dr. Marco Genthe (Drucksache 18/46) teilte die Landesregierung mit, dass sich die Belastung der mittleren Beschäftigungsebene im Wesentlichen nicht aus der Zahl der vorhandenen Richterinnen und Richter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte ableite. „Nach dem maßgebenden Personalbedarfsberechnungssystem PEBB§Y wird auch die Belastung der Serviceeinheiten nicht aus der Zahl der vorhandenen Richterinnen und Richter sowie Staats-anwältinnen und Staatsanwälte abgeleitet, sondern eigenständig auf der Grundlage der Eingangszahlen ermittelt. Eine rechnerische Mehrbelastung der Serviceeinheiten infolge zusätzlicher Richter- und Staatsanwaltsstellen ergibt sich somit nicht.“


1. Teilt die Landesregierung die Einschätzung, dass die geplanten zusätzlichen 250 Richter und Staatsanwälte sowie die geplanten 3 000 zusätzlichen Einstellungsmöglichkeiten im Polizeidienst am Ende auch eine Zunahme der Zahl von Verfahren vor den Gerichten bedeuten werden?

Die Ernennung von zusätzlichen Richterinnen und Richtern führt nicht zu einer Zunahme der Verfahrenseingänge bei den Gerichten. Es ist dagegen zu erwarten, dass weitere Personaleinstellungen im Bereich der Polizei und / oder weitere Ernennungen von Staatsanwältinnen und Staatsanwälten die Eingänge bei den Gerichten in Strafsachen erhöhen.

2. Wie bewertet die Landesregierung die Annahme, dass mehr Verfahren auch eine Mehrbelastung für die mittlere Beschäftigungsebene zur Folge haben?

Die Landesregierung bewertet die Annahme, dass eine Zunahme der Verfahrenseingänge auch eine Mehrbelastung für die mittlere Beschäftigungsebene zur Folge hat, als zutreffend.


3. Auf welcher Grundlage kommt die Landesregierung zu der Schlussfolgerung, dass sich die Belastung der mittleren Beschäftigungsebene unabhängig von der Anzahl der vorhandenen Richter sowie Staatsanwälte verhalten würde?

Sowohl für den Richter-bzw. Staatsanwaltschaftsdienst als auch für die Serviceeinheiten wurden in der PEBB§Y-Erhebung eigene Basiszahlen errechnet. Diese Basiszahlen wurden anhand der laufbahnbezogenen Bearbeitungszeiten und den Verfahrensmengen ermittelt. Somit sind für die PEBB§Y-Belastung der Serviceeinheiten und auch des Richter- und Staatsanwaltschaftsdienstes nur die Schwankungen der Eingangszahlen maßgebend.

Presseinformation

Artikel-Informationen

erstellt am:
18.05.2018

Ansprechpartner/in:
Herr Christian Lauenstein

Nds. Justizministerium
Pressesprecher
Am Waterlooplatz 1
30169 Hannover
Tel: 0511 / 120-5044

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