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Antwort auf die Mündliche Anfrage: „Was unternehmen Landesregierung und Staatsanwaltschaft, um eine schnelle Übersetzung des OLAF-Berichts zu VW sicherzustellen? (Teil 2)“

16. Sitzung des Niedersächsischen Landtages, Mündliche Anfrage Nr. 18


Die Justizministerin Barbara Havliza beantwortet namens der Landesregierung die Mündliche Anfrage Nr. 18 der Abgeordneten Helge Limburg, Stefan Wenzel, Dragos Pancescu und Imke Byl (GRÜNE):

Vorbemerkung der Abgeordneten

In ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung der Abgeordneten Detlev Schulz-Hendel, Helge Limburg und Anja Piel (GRÜNE) (Drs. 18/773) zu einem Bericht der Antibetrugsbehörde OLAF bezüglich der möglicherweise rechtswidrigen Verwendung von Fördermitteln durch VW erklärte die Landesregierung, dass die Übersetzung des Berichts der Europäischen Antibetrugsbehörde OLAF der Staatsanwaltschaft Braunschweig vorliege. Der Bericht sei mittlerweile übersetzt, allerdings seien die Anlagen noch nicht vollständig übersetzt. Deshalb könne der Bericht noch nicht vollständig ausgewertet werden.


1. Welche konkreten Schritte gegenüber OLAF unternimmt die Landesregierung, um den Prozess der Übersetzung des Berichts und der Anlagen zu beschleunigen?

Die Staatsanwaltschaft Braunschweig hatte nach Ausbleiben der Übersetzungen bereits Anfang 2018 eine Sachstandsanfrage an das OLAF gestellt, die dort aufgrund der Umstellung des OLAF auf die elektronische Aktenbearbeitung (ebenso wie die ursprüngliche Übersetzungsbitte) jedoch versehentlich unbearbeitet blieb. Nachdem dies bei der Europäischen Antibetrugsbehörde in der 8. KW 2018 aufgefallen war, wurden sowohl der Abschlussbericht als auch die Empfehlung der Folgemaßnahmen zügig übersetzt und am 12.03.2018 an die Staatsanwaltschaft Braunschweig übersandt.

Im Hinblick auf die noch zu übersetzenden Anlagen hat das OLAF am 21.02.2018 mitgeteilt, dass sämtliche Anlagen bis spätestens Ende Mai 2018 übersetzt sein werden. Gleichwohl hat die Staatsanwaltschaft Braunschweig Anfang Mai 2018 bei der Europäischen Antibetrugsbehörde nachgefragt, ob möglicherweise schon vorab einzelne, bereits übersetzte Anlagen, übersandt werden könnten, um den Zeitraum der abschließenden Prüfungen zu verkürzen. Bisher liegt (wegen des Urlaubs des Sachbearbeiters der Europäischen Antibetrugsbehörde) keine Antwort des OLAF vor. Da die Staatsanwaltschaft bereits anhand des englischen Textes in die Prüfung der Sach- und Rechtslage eingestiegen ist, werden sich die eingetretenen Verzögerungen in Grenzen halten.


2. Wurden eine eigene Übersetzung des Berichts durch die Staatsanwaltschaft Braunschweig erwogen und die für die Übersetzung des Berichts notwendigen Ressourcen zur Verfügung gestellt?

Die Staatsanwaltschaft hat die Übersetzung des Berichts durch ortsansässige Übersetzungsbüros aus vorhandenen Ressourcen erwogen. Sie hat das Übersetzungsangebot des OLAF jedoch angenommen, weil sie bei der Beauftragung von keiner Verzögerung ausging, sondern vielmehr erwartete, dass die Übersetzer/innen des OLAF mit der Spezialmaterie besonders vertraut sein würden.


3. Wann wurde das Personal, das der Staatsanwaltschaft Braunschweig für die Ermittlungen im VW-Komplex zur Verfügung steht, zuletzt aufgestockt?

Für den Bezirk des Oberlandesgerichts in Braunschweig und der Generalstaatsanwaltschaft in Braunschweig wurden aufgrund der erheblichen Geschäftsbelastung durch die sog. VW-Affäre diverse zusätzliche Stellen und Beschäftigungsmöglichkeiten in sämtlichen Laufbahnen (Richter, Staatsanwälte, Rechtspfleger, Serviceeinheiten, Wachtmeisterdienst) bereitgestellt. Die Staatsanwaltschaft Braunschweig wurde bisher um 13 Stellen und Beschäftigungsmöglichkeiten (11,5 Staatsanwälte, 1/2 Wirtschaftsreferent, 1 Serviceeinheit) verstärkt; die letzte Verstärkung erfolgte zum 01.09.2017. Der von der Generalstaatsanwaltschaft Braunschweig ermittelte Personalmehrbedarf ist dadurch vollständig abgedeckt.

Presseinformation

Artikel-Informationen

erstellt am:
18.05.2018

Ansprechpartner/in:
Herr Christian Lauenstein

Nds. Justizministerium
Pressesprecher
Am Waterlooplatz 1
30169 Hannover
Tel: 0511 / 120-5044

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