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Antwort auf die Mündliche Anfrage: „Was tut die Landesregierung zusätzlich, um die Sicherheit an den niedersächsischen Gerichten zu verbessern?“

Sitzung des Niedersächsischen Landtages am 19. August 2016, Mündliche Anfrage Nr. 19


Die Justizministerin Antje Niewisch-Lennartz beantwortet namens der Landesregierung die Mündliche Anfrage Nr. 19 der Abgeordneten Mechthild Ross-Luttmann (CDU):

Vorbemerkung des Abgeordneten

Bild Hannover berichtet am 23. Juni 2016 über einen „Wut-Brief“ an Justizministerin Antje Niewisch-Lennartz. In diesem „Wut-Brief“ sollen die niedersächsischen Richter und Richterinnen ihrer Sorge um die Sicherheit an den Gerichten in Niedersachsen Ausdruck verliehen haben. Konkreter Anlass für diesen Brief soll ein Vorfall im Mai 2016 in Braunschweig gewesen sein. Wachtmeister sollen beim dortigen Sozialgericht einen 60-Jährigen abgefangen haben, der mit Schreckschussrevolver, Molotow-Cocktails, Stemmeisen und Messer in das Gericht wollte. Bild schreibt hierzu, es sei nur Zufall gewesen, dass er entdeckt wurde.

In dem Brief an die Ministerin soll der Niedersächsische Richterbund geschrieben haben, dass man sich gar nicht ausmalen möge, was hätte geschehen können. Der Richterbund fordert daher mehr Wachtmeisterstellen und ständige Einlasskontrollen an den Gerichten. Das Ministerium soll laut Bild Zeitung aktuell hierfür keinen Bedarf sehen.

Die Braunschweiger Zeitung berichtete am 2. Juli 2016 unter der Überschrift „Justiz bekommt 300 neue Stellen“ über Personalverstärkungen in der Justiz. Zusätzliche Wachtmeister für die Justiz werden hier jedoch nicht genannt.

1. Welche neuen Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit an niedersächsischen Gerichten sieht der Haushaltsentwurf für 2017/2018 der Landesregierung vor?

Der Haushaltsplanentwurf 2017/2018 der Landesregierung enthält für den Bereich der Gerichte und Staatsanwaltschaften insgesamt 85 neue Stellen in der Laufbahngruppe 1, 2. Einstiegsamt (davon 40 Stellen im Jahr 2017 und 45 weitere Stellen im Jahr 2018). Es ist vorgesehen, hiervon mindestens 10 Stellen für die Wahrnehmung herausgehobener Funktionen im Justizwachtmeisterbereich zu verwenden, die nach der Dienstpostenbewertung mindestens mit Bes.-Gr. A 7 bewertet und demzufolge der Laufbahngruppe 1, 2. Einstiegsamt zuzurechnen sind. Der Justizwachtmeisterdienst als tragendes Element zur Gewährleistung der Sicherheit in den niedersächsischen Gerichten wird hierdurch entsprechend verstärkt.

2. Wann werden Einlasskontrollen an den niedersächsischen Gerichten der Regelfall sein?

Soweit es in deutschen Gerichten und Behörden in der Vergangenheit zu An- und Übergriffen gekommen ist, waren diese in der Regel anlassbezogen. Deshalb ist im SICHERHEITSKONZEPT 2014 vorgesehen, dass der Anordnung anlassbezogener Einlasskontrollen Priorität zukommt. Das bedeutet, dass anlassbezogene Einlasskontrollen ausnahmslos dann durchgeführt werden, wenn sie notwendig sind. Zur Ergänzung der anlassbezogenen Einlasskontrollen werden anlassunabhängige Einlasskontrollen zum Zwecke der Prävention und Abschreckung durchgeführt. Die jeweilige Behördenleitung entscheidet über Kontrolldichte und -intensität je nach Gefährdungsgrad des einzelnen Gerichts.

3. Wie hat die Justizministerin auf den „Wut-Brief“ des Richterbundes reagiert?

Das in dem Zeitungsbericht angesprochene Schreiben des Bundes Niedersächsisch-Bremer Sozialrichter vom 7. Juni 2016 ist am 27. Juni 2016 von Frau Justizministerin persönlich beantwortet worden. In dem Schreiben wurde dem Richterbund mitgeteilt, dass das Niedersächsische Justizministerium prüfen werde, inwieweit die im Haushaltsplanentwurf 2017/2018 enthaltenen Maßnahmen zur Verbesserung der Personalausstattung der niedersächsischen Justiz für eine Verstärkung des Justizwachtmeisterdienstes genutzt werden können. Das Ergebnis der zwischenzeitlich durchgeführten Prüfung ergibt sich aus der Antwort zu Frage 1.

Presseinformation

Artikel-Informationen

erstellt am:
19.08.2016

Ansprechpartner/in:
Frau Marika Tödt

Nds. Justizministerium
Pressesprecherin
Am Waterlooplatz 1
30169 Hannover
Tel: 0511 / 120-5043
Fax: 0511 / 120-5181

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