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Antwort auf die Mündliche Anfrage: Was tut die Landesregierung zur Verbesserung der Juristenausbildung?

Sitzung des Niedersächsischen Landtages vom 16. September 2016, Mündliche Anfrage Nr. 14


Die Justizministerin Antje Niewisch-Lennartz beantwortet namens der Landesregierung die Mündliche Anfrage Nr. 14 der Abgeordneten Jörg Hillmer und Horst Schiesgeries (CDU):

Vorbemerkung der Abgeordneten

Laut Ausgabe 02/2016 der Mitteilungen der Vertretung des Landes Niedersachsen im Bundesrat fand Anfang des Jahres in deren Räumlichkeiten eine Veranstaltung zur Zukunft der Juristenausbildung statt. In dieser Veranstaltung sagte Justizministerin Niewisch-Lennartz demnach, dass es für die staatlichen Akteure der Juristenausbildung beschämend sei, dass die überwältigende Mehrheit der Prüflinge meine, ein erfolgreiches Examen nur durch den Besuch eines privaten Repetitoriums erreichen zu können. Weiterhin sagte sie demnach: „Ich frage mich, ob wir mit diesem Klausurenmarathon wirklich den tatsächlichen Wissens- und Leistungsstand der Prüflinge zutreffend ermitteln. Oder messen wir nicht eher ihre Stressresistenz sowie ihre Fähigkeit, die Korrektoren oder den Korrektor trotz der Dauerbeanspruchung noch mit einer schönen, aber noch lesbaren Handschrift zu erfreuen?“

Weiterhin führte sie aus, dass Fähigkeiten wie das juristische Argumentationsgeschick, die Verhandlungskompetenz und das nötige Einfühlungsvermögen zwar zum Handwerkszeug eines jeden guten Juristen gehörten, dieses jedoch in den Ausbildungsplänen oder gar den Prüfungen keinen Raum einnehmen. Sie stellte auch die Frage, was mit den Kandidatinnen und Kandidaten geschehe, die zum wiederholten Male die juristische Staatsprüfung nicht bestanden hätten. Nach der Auffassung der Ministerin sollten demnach alle Verantwortlichen aufgerufen sein, den Betroffenen eine andere Qualifikation zu ermöglichen, damit die Absolvierung des Referendariats nicht vollkommen ohne vorzeigbares Ergebnis bliebe. Die von der Justizministerin aufgeworfenen Fragen sollen dann in zwei aufeinanderfolgenden Runden diskutiert worden sein.

Vorbemerkung der Landesregierung

Die Optimierung der Juristenausbildung ist ein wesentliches Ziel der Landesregierung. Die eingangs erwähnte Veranstaltung mit namhaften Vertreterinnen und Vertretern aus Wissenschaft und Praxis war ebenso wie die Erörterung mit den Präsidenten der Obergerichte und der Rechtsanwaltskammern, den Generalstaatsanwälten sowie Vertretern des Innenministeriums im Rahmen des Runden Tisches „Referendarausbildung“ im Dezember 2015 Teil einer breit angelegten Diskussion über den Zustand der Juristenausbildung, insbesondere der Referendarausbildung, und etwaiger Möglichkeiten ihrer Verbesserung.

Inzwischen wurden bereits viele Anregungen zur Optimierung der Referendarausbildung umgesetzt: So steht allen in kostenloser Zugang zum E-Learning-Portal ELAN-REF für die zweijährige Dauer des Referendariats zur Verfügung. Gleiches gilt für einen kostenlosen Zugang zu der Datenbank juris. Die Möglichkeit zur Teilnahme am Examensklausurenkurs wurde erweitert: Sie ist seit 2015 auch online und ohne Sommerpause möglich. Es erfolgt eine Evaluation aller Arbeitsgemeinschaften in den Pflichtstationen anhand eines einheitlichen Fragebogens. Die Überarbeitung der Ausbildungspläne für den Arbeitsplatz und die Arbeitsgemeinschaften wird noch in diesem Jahr abgeschlossen werden. Dabei wurde großer Wert auch auf die Implementierung von sogenannten Softskills, wie juristisches Argumentationsgeschick, Verhandlungskompetenz und Einfühlungsvermögen, gelegt.

Ergänzend zu diesen Maßnahmen auf Landesebene können andere Aspekte wegen der bundesweiten Einheitlichkeit der juristischen Abschlüsse und der daraus resultierenden Konsequenzen für die Chancengleichheit aller Studierenden sowie Referendarinnen und Referendare nur in enger Abstimmung mit den anderen Ländern erfolgen. Dazu gehört z.B. auch das Teilzeitreferendariat, dessen Ablauf und Ausgestaltung in einer von dem Koordinierungsausschuss eingesetzten Arbeitsgruppe aus Vertreterinnen und Vertretern einzelner Länder, der auch Niedersachsen angehört, erarbeitet werden sollen. Gleiches gilt für die Möglichkeit einer elektronischen Prüfung, deren Realisierbarkeit Niedersachsen ebenfalls mit anderen Ländern in einer dafür eingerichteten Arbeitsgruppe des Koordinierungsausschusses prüft.

Auf Bundesebene erwartet dieVorbehaltlich einer entsprechenden Beschlussfassung der JuMiKo soll der Bericht des Koordinierungsausschusses als Grundlage für die Fortsetzung des bereits auf dem letzten Deutschen Juristen-Fakultätentag am 3. Juni 2016 begonnenen Austauschs insbesondere mit den juristischen Fakultäten über den Deutschen Juristen-Fakultätentag e.V. dienen. Unabhängig davon wird das niedersächsische Landesjustizprüfungsamt - wie angekündigt - die juristischen Fakultäten in Niedersachsen eng und intensiv in den Diskussionsprozess einbeziehen.

Die Landesregierung sieht diesem breit angelegten fachlichen Austausch mit großem Interesse entgegen und wird nach dessen Abschluss eine eigene Bewertung der Vorschläge vornehmen.

1. Welche Überlegungen oder Planungen hat die Landesregierung gegenwärtig zu den von der Justizministerin in der genannten Veranstaltung aufgeworfenen Fragen?

Siehe Vorbemerkung.

2. Wie steht die Landesregierung zu der Absenkung der Bedeutung des Schwerpunktbereichs im ersten juristischen Staatsexamen?

Siehe Vorbemerkung

3. Welche konkreten Überlegungen gibt es zum Ablauf des von der Justizministerin in der Plenarsitzung vom 19. August 2016 geforderten Referendariats in Teilzeit?

Siehe Vorbemerkung.

Ministerin Niewisch-Lennartz im Landtag   Bildrechte: brauers.com

Artikel-Informationen

erstellt am:
16.09.2016

Ansprechpartner/in:
Frau Wiebke Israel

Nds. Justizministerium
Pressesprecherin
Am Waterlooplatz 1
30169 Hannover
Tel: 0511/120 - 5044

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