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Antwort auf die Mündliche Anfrage: Reform der Juristenausbildung - findet sie ohne die Beteiligung der juristischen Fakultäten statt? (Teil 1)

Sitzung des Niedersächsischen Landtages vom 16. September 2016, Mündliche Anfrage Nr. 39


Die Justizministerin Antje Niewisch-Lennartz beantwortet namens der Landesregierung die Mündliche Anfrage Nr. 39 der Abgeordneten Dr. Stefan Birkner, Dr. Marco Genthe und Almuth von Below-Neufeldt (FDP):

Vorbemerkung der Abgeordneten

Mit einem „offenen Brief“ vom 11. Juli 2016 hat das Dekanat der Juristischen Fakultät der Georg-August-Universität Göttingen zu den geplanten Reformvorschlägen der Juristenausbildung durch die Justizministerkonferenz der Länder (JuMiKo) Stellung genommen ().

Das Dekanat moniert u. a., dass die juristischen Fakultäten in Niedersachsen in den Diskussions- und Entscheidungsprozess nicht eingebunden wurden. Zudem wird die Reduzierung des Anteils des universitären Schwerpunktbereichs am Staatsexamen von derzeit 30 % auf 20 % kritisch bewertet.

Die JuMiKo hat Anfang 2015 einen Koordinierungsausschuss eingerichtet, um die universitäre Juristenausbildung zu reformieren. In dem Koordinierungsausschuss sind die Universitäten nicht vertreten. Die Herbstkonferenz findet am 17. November 2016 in Berlin statt.

Vorbemerkung der Landesregierung

setzt sich aus den in den Justizressorts der Länder für die Juristenausbildung Zuständigen und teilweise aus Vertreterinnen oder Vertretern der Innenministerien der Länder zusammen. Eine Vertreterin des Bundesministeriums für Justiz und Verbraucherschutz nimmt als Gast ebenfalls regelmäßig teil. Den Vorsitz hat die Präsidentin des Landesjustizprüfungsamtes des Landes Nordrhein-Westfalen inne. Der Koordinierungsausschuss tagt nicht öffentlich in unregelmäßigen Abständen, mindestens einmal jährlich.

  • Zusammenhang zwischen staatlichem und universitärem Prüfungsteil
  • Freiversuchsregelungen
  • Abschichtung von Prüfungsteilen
  • landesweite Querkorrektur
  • Zulassungsvoraussetzungen zur mündlichen Prüfung
  • Gewichtung der Prüfungsteile
  • Punktedifferenz zwischen Erst- und Zweitkorrektur
  • Notenverbesserungsversuch
  • Meldefrist zur staatlichen Pflichtfachprüfung
  • Schwerpunktbereichsprüfung
  • Zweiter Wiederholungsversuch
  • Pflichtstoff.
  • 1. Welchen konkreten Auftrag hat der Koordinierungsausschuss?

    Siehe Vorbemerkung.

    2. Wie setzt sich der Koordinierungsausschuss zusammen, und wer leitet ihn?

    Siehe Vorbemerkung.

    3. Wie häufig tagt der Koordinierungsausschuss?

    Siehe Vorbemerkung.

Ministerin Niewisch-Lennartz im Landtag   Bildrechte: brauers.com

Artikel-Informationen

erstellt am:
16.09.2016

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