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Antwort auf die Mündliche Anfrage: "Praxis der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung in Niedersachsen"

13. Sitzung des Niedersächsischen Landtages, Mündliche Anfrage Nr. 16


Die Justizministerin Barbara Havliza beantwortet namens der Landesregierung die Mündliche Anfrage Nr. 16 der Abgeordneten Helge Limburg, Stefan Wenzel und Belit Nejat Onay (GRÜNE):

Vorbemerkung der Abgeordneten

Im Jahr 2017 wurden die Vorschriften zur Abschöpfung von durch Verbrechen erlangten Vermögenswerten im Strafgesetzbuch reformiert. Ziel der Reform war es, die Verfahren zur Abschöpfung der entsprechenden Vermögenswerte zu vereinfachen und im Ergebnis stärker als bislang Gewinne, die aus Verbrechen entstanden sind, tatsächlich einzuziehen. Die Durchführung der Vermögensabschöpfung obliegt den Staatsanwaltschaften. Diese müssen dafür mit ausreichenden personellen und Sachmitteln ausgestattet sein.

1. Wie viele zusätzliche Stellen bei den Staatsanwaltschaften wurden in den Jahren 2017 und 2018 bislang geschaffen, um die neuen Möglichkeiten zur Vermögensabschöpfung effektiv zu nutzen?

Mit dem Haushaltsplan 2017/2018 wurden für die Staatsanwaltschaften in Niedersachsen mit Wirkung vom 1. Juli 2017 und mit Wirkung vom 1. Juli 2018 insgesamt 32 neue Stellen zur Minderung der bestehenden Belastung geschaffen. Von diesen neuen Stellen entfallen

  • 7 Stellen auf den Staatsanwaltsdienst,
  • 1 Stelle auf den Rechtspflegerdienst,
  • 7 Stellen auf den Amtsanwaltsdienst sowie
  • 17 Stellen auf die mittlere Beschäftigungsebene.

Darüber hinaus wurden mit dem Nachtragshaushaltsplan 2018 weitere 20 Staatsanwaltsstellen mit Wirkung vom 1. Juli 2018 zur Verfügung gestellt.

Die Entscheidung über die personelle Besetzung im Bereich der Vermögensabschöpfung obliegt den einzelnen Staatsanwaltschaften. Die neuen Stellen können im Rahmen der Personalbewirtschaftung auch für den Bereich der Vermögensabschöpfung genutzt werden, soweit keine anderen Prioritäten entgegenstehen.

2. Welche Fortbildungsmöglichkeiten wurden in 2017 und 2018 für Staatsanwältinnen und Staatsanwälte angeboten, um über das neue Recht der Vermögensabschöpfung zu informieren?

Im Jahr 2017 und im ersten Quartal des Jahres 2018 haben in Niedersachsen insgesamt 33 Fortbildungsveranstaltungen zum Thema „Gesetz zur Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung“ stattgefunden, an denen insgesamt 735 Staatsanwältinnen und Staatsanwälte sowie Strafrichterinnen und Strafrichter teilgenommen haben.

Titel der Veranstaltung

Veranstalter

Zeitraum

Teilnehmerzahl
(höherer Dienst)

Das neue Recht der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung

MJ

März 2017

22 Staatsanwälte/innen

Das neue Recht der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung

MJ

April 2017

16 Staatsanwälte/innen

Reform der Vermögensabschöpfung - Erfahrungsaustausch

Nordverbund - Bremen

September 2017

6 Staatsanwälte/innen

4 x Reform zur strafrechtlichen Vermögensabschöpfung

Generalstaatsanwaltschaft Braunschweig

Juni - Juli 2017

133 Staatsanwälte/innen und Strafrichter/innen

14 x Vermögensabschöpfung

Generalstaatsanwaltschaft Celle

Juni - August 2017

323 Staatsanwälte/innen und Strafrichter/innen

Assessorenmodul Vermögensabschöpfung

Generalstaatsanwaltschaft Celle

Oktober 2017

24 Assessoren/innen

Fortbildungsveranstaltung zu Fragen der Vermögensabschöpfung

Generalstaatsanwaltschaft Celle - Zentralstelle Organisierte Kriminalität

Februar 2018

38 Staatsanwälte/innen und Strafrichter/innen

7 x Reform zur strafrechtlichen Vermögensabschöpfung

Generalstaatsanwaltschaft Oldenburg

Mai - Juni 2017

141 Staatsanwälte/innen und Strafrichter/innen

2 x Gewinnabschöpfung und Asservate

Generalstaatsanwaltschaft Oldenburg

März + Dezember 2017

24 Staatsanwälte/innen und Strafrichter/innen

Vermögensabschöpfung

Generalstaatsanwaltschaft Oldenburg

Februar 2018

8 Staatsanwälte/innen und Strafrichter/innen

Die Zentrale Stelle Organisierte Kriminalität und Korruption (ZOK) bei der Generalstaatsanwaltschaft Celle hat überdies zum neuen Recht der Vermögensabschöpfung einen Leitfaden für die Praxis herausgegeben, der an alle Staatsanwältinnen und Staatsanwälte in Niedersachsen verteilt worden und auch bei den Gerichten verfügbar ist.

3. Welcher Betrag wurde in 2017 und in 2018 bislang durch strafrechtliche Vermögensabschöpfung in Niedersachsen eingenommen?

Nach den hier vorliegenden Zahlen wurden 2017 4.790.860,93 € und Januar bis einschließlich März 2018 1.341.792,63 € durch Vermögensabschöpfungsmaßnahmen eingezogen.

Presseinformation

Artikel-Informationen

erstellt am:
20.04.2018

Ansprechpartner/in:
Herr Christian Lauenstein

Nds. Justizministerium
Pressesprecher
Am Waterlooplatz 1
30169 Hannover
Tel: 0511 / 120-5044

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