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Antwort auf die Mündliche Anfrage: „Plant die Landesregierung eine Ausweitung der Sozialgerichtstage in Göttingen?“

136. Sitzung des Niedersächsischen Landtages, Mündliche Anfrage Nr. 7


Die Justizministerin Antje Niewisch-Lennartz beantwortet namens der Landesregierung die Mündliche Anfrage Nr.7 der Abgeordneten Dr. Gabriele Andretta und Ronald Schminke (SPD):

Vorbemerkung der Abgeordneten

Seit dem 1. April 2016 hält das Sozialgericht Hildesheim Gerichtstage in den Räumen des Amtsgerichts Göttingen ab. Begleitend dazu hat das Sozialgericht Hildesheim jeweils mittwochs eine Rechtsantragsstelle eingerichtet. Beide Maßnahmen sind inzwischen evaluiert worden, die Ergebnisse liegen vor. Im Evaluationszeitraum vom 1. April 2016 bis 31. Januar 2017 haben insgesamt 18 Verhandlungstage des Sozialgerichts Hildesheim mit Sitzungen in insgesamt 89 Einzelsachen im Amtsgericht Göttingen stattgefunden. Zum Vergleich: Bisher betrug die Zahl der in Göttingen abgehaltenen Sitzungstage des Sozialgerichts Hildesheim durchschnittlich 18 im Jahr, verhandelt wurden durchschnittlich 78,8 Verfahren (vgl. Drucksache 17/1250). Die entschiedenen Verfahren stammten im Wesentlichen aus den Rechtsgebieten Rente, Sozialhilfe, Grundsicherung für Arbeitssuchende und Schwerbehindertenrecht. Im Evaluationsbericht wird die Durchführung der Sitzungen vom Sozialgericht Hildesheim in den Räumen des Amtsgerichts Göttingen als problemlos geschildert, insbesondere wird dabei auf den seit Mai 2016 zur Verfügung stehenden Dienstwagen verwiesen.

Der Landtag hatte 2016 in einer Entschließung die Einrichtung eines Modellprojektes beschlossen (Drucksache 17/4936 neu). In der Landtagsentschließung wird darauf verwiesen, dass von den Verfahren vor dem Sozialgericht oft Menschen betroffen seien, die sich in schwierigen Lebenslagen befänden (Mütter mit kleinen Kindern, Schwerbehinderte, Flüchtlinge, teils Schwerkranke, Arbeitslose, Rentner u. a.). Für diese stelle die Anreise zu den Sozialgerichten, wenn sie in erheblicher Entfernung zu ihrem Wohnort liegen würden, eine deutliche Hürde für die Wahrnehmung ihrer Rechte dar. Der südlichste Gerichtsstandort für ein Sozialgericht in Niedersachsen ist Hildesheim mit einer Zuständigkeit für die Stadt und den Landkreis Göttingen sowie die Landkreise Hildesheim, Holzminden und Northeim.

1. Wie bewertet die Landesregierung die Ergebnisse der Evaluation des Modellprojekts Südniedersachsen?

Hinsichtlich der Ergebnisbewertung wird auf die betreffenden Ausführungen in der Antwort der Landesregierung vom 3. Mai 2017 (Drucksache 17/8074, S. 2 f.) zur Entschließung des Landtages vom 21. Januar 2016 (Drucksache 17/5023) Bezug genommen.

2. Wie viele Verfahren von Bürgerinnen und Bürgern aus Südniedersachsen wurden im Evaluationszeit-raum in mündlichen Verhandlungen am Sozialgericht in Hildesheim behandelt (differenziert nach Rechtsgebieten)?

Im Evaluationszeitraum haben insgesamt 161 Verhandlungstage mit insgesamt 940 Einzelsachen stattgefunden. Davon entfallen jeweils auf folgende Rechtsgebiete:

  • Arbeitsförderung und die übrigen Aufgaben der Bundesagentur
    für Arbeit: 13 Sachen
  • Angelegenheiten der Grundsicherung für Arbeitsuchende: 392 Sachen
  • Angelegenheiten des AsylbLG: 8 Sachen
  • Angelegenheiten nach §§ 6a und 6b BKGG: 3 Sachen
  • Blindengeld bzw. Blindenhilfe: 3 Sachen
  • Erziehungs- bzw. Elterngeld und Betreuungsgeld: 1 Sache
  • Krankenversicherung: 118 Sachen
  • Alterssicherung der Landwirte: 1 Sache
  • Pflegeversicherung: 10 Sachen
  • Rentenversicherung: 147 Sachen
  • Angelegenheiten des Schwerbehindertenrechts: 88 Sachen
  • Angelegenheiten des Sozialhilferechts: 60 Sachen
  • Unfallversicherung: 22 Sachen
  • Soziales Entschädigungsrecht: 16 Sachen
  • Sonstige Verfahren: 57 Sachen


3. Hält die Landesregierung die im Evaluationszeitraum durchgeführten 18 Verhandlungstage in Göttingen für ausreichend? Wenn nein, welche konkreten Maßnahmen wird die Landesregierung ergreifen, um die Zahl der Sozialgerichtstage in Göttingen zu erhöhen?

Nach § 3 Abs. 2 Satz 1 des Niedersächsischen Justizgesetzes können die Gerichte mit Zustimmung des Justizministeriums außerhalb der Gemeinde, in der sie ihren Sitz haben, Gerichtstage abhalten. Danach obliegt es dem jeweiligen Gericht, eine Entscheidung hinsichtlich der Abhaltung auswärtiger Gerichtstage zu treffen. Die (verwaltungsrechtliche) Anordnung trifft die Leitung des jeweiligen Gerichts (vgl. dazu die Begründung des Regierungsentwurfs zum Niedersächsischen Justizgesetz, Drucksache 17/1585 S. 72). Mit Wirkung vom 01. April 2016 hat der Direktor des Sozialgerichts Hildesheim Gerichtstage in Göttingen eingerichtet (vgl. Drucksache 17/8074, S. 2).

Über die Geschäftsverteilung innerhalb des Gerichts entscheidet das Präsidium in richterlicher Unabhängigkeit (vgl. Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 28.11.2007 - 2 BvR 1431/07, NJW 2008, S. 909). Das Präsidium des Sozialgerichts Hildesheim hat im Evaluationszeitraum keine an dem Grundsatz der Ortsnähe ausgerichtete Geschäftsverteilung vorgesehen. Die in richterlicher Unabhängigkeit getroffene Entscheidung des Präsidiums ist einer Bewertung durch die Landesregierung nicht zugänglich.

Presseinformation

Artikel-Informationen

erstellt am:
17.08.2017

Ansprechpartner/in:
Herr Dr. Ehsan Kangarani

Nds. Justizministerium
Referent für Öffentlichkeits- und Pressearbeit
Am Waterlooplatz 1
30169 Hannover
Tel: 0511 / 120-5077
Fax: 0511 / 120-5181

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