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Antwort auf die Mdl. Anfrage: Reform der Juristenausbildung - findet sie ohne die Beteiligung der juristischen Fakultäten statt? (Teil 4)

Sitzung des Niedersächsischen Landtages vom 16. September 2016, Mündliche Anfrage Nr. 42


Die Justizministerin Antje Niewisch-Lennartz beantwortet namens der Landesregierung die Mündliche Anfrage Nr. 42 der Abgeordneten Dr. Marco Genthe, Dr. Stefan Birkner und Almuth von Below-Neufeldt (FDP):

Vorbemerkung der Abgeordneten

Mit einem „offenen Brief“ vom 11. Juli 2016 hat das Dekanat der Juristischen Fakultät der Georg-August-Universität Göttingen zu den geplanten Reformvorschlägen der Juristenausbildung durch die Justizministerkonferenz der Länder (JuMiKo) Stellung genommen ().

Das Dekanat moniert u. a., dass die juristischen Fakultäten in Niedersachsen in den Diskussions- und Entscheidungsprozess nicht eingebunden wurden. Zudem wird die Reduzierung des Anteils des universitären Schwerpunktbereichs am Staatsexamen von derzeit 30 % auf 20 % kritisch bewertet.

Die JuMiKo hat Anfang 2015 einen Koordinierungsausschuss eingerichtet, um die universitäre Juristenausbildung zu reformieren. In dem Koordinierungsausschuss sind die Universitäten nicht vertreten. Die Herbstkonferenz findet am 17. November 2016 in Berlin statt.

Vorbemerkung der Landesregierung

Der von der 55. Konferenz der Justizminister und –senatoren am 18. bis 20. September 1984 eingesetzte Koordinierungsausschuss, der die Arbeit des früheren Ausschusses für die Reform der Juristenfortbildung fortsetzt, setzt sich aus den in den Justizressorts der Länder für die Juristenausbildung Zuständigen und teilweise aus Vertreterinnen oder Vertretern der Innenministerien der Länder zusammen. Eine Vertreterin des Bundesministeriums für Justiz und Verbraucherschutz nimmt als Gast ebenfalls regelmäßig teil. Den Vorsitz hat die Präsidentin des Landesjustizprüfungsamtes des Landes Nordrhein-Westfalen inne. Der Koordinierungsausschuss tagt nicht öffentlich in unregelmäßigen Abständen, mindestens einmal jährlich. Die Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister hat auf ihrer 85. Konferenz am 6. November 2014 unter TOP I.9 folgenden Beschluss gefasst:

„1. Die Justizministerinnen und Justizminister nehmen den Bericht des Koordinierungsausschusses zu Vorschlägen für eine weitere Annäherung der Ausbildungs- und Prüfungsbedingungen zur Kenntnis.

2. Sie stellen fest, dass die Prüfungsanforderungen und Leistungsbewertungen in den juristischen Prüfungen den Vorgaben des Deutschen Richtergesetzes entsprechen und in vielen Bereichen der volljuristischen Ausbildung bereits eine weitgehend bundeseinheitliche Vorgehensweise besteht.

3. Sie beauftragen den Koordinierungsausschuss, die Regelungen zu folgenden Punkten, deren weitere Harmonisierung im Bericht als wünschenswert bezeichnet wird, auf ihre Vor- und Nachteile und weitere Angleichungsmöglichkeiten zu untersuchen:

  • Zusammenhang zwischen staatlichem und universitärem Prüfungsteil
  • Freiversuchsregelungen
  • Abschichtung von Prüfungsteilen
  • landesweite Querkorrektur
  • Zulassungsvoraussetzungen zur mündlichen Prüfung
  • Gewichtung der Prüfungsteile
  • Punktedifferenz zwischen Erst- und Zweitkorrektur
  • Notenverbesserungsversuch
  • Meldefrist zur staatlichen Pflichtfachprüfung
  • Schwerpunktbereichsprüfung
  • Zweiter Wiederholungsversuch
  • Pflichtstoff.

Hinsichtlich des Pflichtstoffes soll der Vorschlag neben der Harmonisierung eine Begrenzung für beide Staatsprüfungen umfassen. Der Koordinierungsausschuss wird gebeten, hierüber der Herbstkonferenz der Justizministerinnen und Justizminister 2016 zu berichten.“

Zur Erledigung dieses umfassenden Berichtsauftrages hat der Koordinierungsausschuss Arbeitsgruppen eingesetzt, die zunächst dessen interne Meinungsbildung vorbereiten und die Grundlage für den gewünschten fachlichen Austausch mit den juristischen Fakultäten erarbeiten sollten. Diese haben bei der Ausarbeitung ihrer Vorschläge den aktuellen Diskussionsstand in der Rechtswissenschaft eruiert und in ihre Erwägungen einbezogen. Soweit geboten hat der Koordinierungsausschuss sich auch externen Sachverstands bedient. Zu seiner letzten Sitzung am 8. und 9. September 2016 hat er z.B. Vertreterinnen und Vertreter des Deutschen Juristen-Fakultätentages e.V. eingeladen und mit ihnen den weiteren Diskussionsprozess abgestimmt.

Bereits auf dem 96. Deutschen Juristen-Fakultätentag am 3. Juni 2016 hat die Vorsitzende des Koordinierungsausschusses über die wesentlichen Eckpfeiler der bis dahin noch nicht abgeschlossenen internen Meinungsbildung des Koordinierungsausschusses unterrichtet und darauf hingewiesen, dass sich nach der Vorlage des Berichts an die JuMiKo der erforderliche und gewünschte strukturierte Diskussionsprozess mit den juristischen Fakultäten und über den Deutschen Juristen-Fakultätentag e.V. anschließen werde. Für einen intensiven und konstruktiven Diskurs hat sich auch der Präsident des Landesjustizprüfungsamtes Niedersachsen dort ausgesprochen.

Bereits zuvor, am 31. Mai 2016, hat das Landesjustizprüfungsamt Niedersachsen die Studiendekane der juristischen Fakultäten Niedersachsens bzw. die von ihnen zu dem Gespräch entsandten Vertreterinnen und Vertreter über die wesentlichen Ergebnisse der bis dahin noch nicht endgültig abgestimmten Berichte der vom Koordinierungsausschuss eingesetzten Arbeitsgruppen informiert. Zur Vorbereitung wurde der Entwurf eines vorläufigen Musterpflichtstoffkatalogs für die Pflichtfachprüfung und die zweite juristische Staatsprüfung übersandt.

Der Koordinierungsausschuss wird seinen Bericht der JuMiKo am 17. November 2016 vorlegen. Dieser Bericht wird den Auftakt zur weiteren Diskussion mit den juristischen Fakultäten über den Deutschen Juristen-Fakultätentag e.V. und den interessierten Fachkreisen in Wissenschaft und Praxis bilden. Dabei wird das niedersächsische Landesjustizprüfungsamt - wie angekündigt - die juristischen Fakultäten in Niedersachsen eng und intensiv in den Diskussionsprozess einbeziehen.

Die Landesregierung sieht diesem breit angelegten fachlichen Austausch mit großem Interesse entgegen und wird nach dessen Abschluss eine eigene Bewertung der Vorschläge vornehmen.

1. Wann und wie ist beabsichtigt, den Entscheidungsprozess zu den Reformvorschlägen öffentlich zu machen und transparenter zu gestalten?

Siehe Vorbemerkung.

2. Wie bewertet die Landesregierung die Reformvorschläge des Koordinierungsausschusses, insbesondere die Reduzierung des Anteils des Schwerpunktbereichs in der Gesamtnote?

Siehe Vorbemerkung.

3. Mit welchen Positionen hat sich die Landesregierung in die Arbeit des Koordinierungsausschusses eingebracht?

Siehe Vorbemerkung.

Ministerin Niewisch-Lennartz im Landtag   Bildrechte: brauers.com

Artikel-Informationen

erstellt am:
16.09.2016

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